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Schulungszentrum für Transport & Logistik
Kehrbach Ausbildung
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Förderung

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Förderung

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FÜR
ARBEITS­SUCHENDE

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Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Mitarbeiter für ihr Unternehmen, dann bestehen umfangreiche Förderungsmöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung. Vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bzw. vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem neuen Mitarbeiter besteht die Chance, fehlende Qualifizierungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern zu lassen, wenn dieser auf Arbeitssuche ist.

  BILDUNGS­GUTSCHEIN  

DER BILDUNGSGUTSCHEIN der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitssuchenden. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. Führerscheine, Bedienerausweise, Weiterbildung und Qualifizierung, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, der Bildungsträger und die Kurse sind gemäß § 85 SGB II der AZAV durch eine fachkundige Stelle zertifiziert. So wie eine Vielzahl unserer Kurse!

 

 hza logo 171019  WIR SIND ALS ZUGELASSENER BILDUNGSTRÄGER zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Welche unserer Kurse nach AZAV zugelassen sind, erkennen Sie an den mit dem Bildungsgutschein-Stempel versehenen Kursen.

 

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WIR SIND ALS ZUGELASSENER BILDUNGSTRÄGER zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Welche unserer Kurse nach AZAV zugelassen sind, erkennen Sie an den mit dem Bildungsgutschein-Stempel versehenen Kursen.

ZUM ERHALT EINES BILDUNGSGUTSCHEINS wendet sich der Arbeitssuchende an seinen zuständigen Weiterbildungsberater bzw. das Unternehmen wendet sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Bei einem Beratungsgespräch wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein für den Arbeitssuchenden in Frage kommt. Die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung wird zudem ebenfalls geprüft.

NACH AUSTELLUNG DES BILDUNGSGUTSCHEINS nehmen wir diesen gerne in Empfang. Selbstverständlich beraten wir schon vorher über die Weiterbildungsmöglichkeiten in unserem Hause. Sowohl die Aus- bzw. Weiterbildung als auch sämtliche Kosten, die durch die Weiterbildungsmaßnahmen entstehen, werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

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SOWOHL DIE AUS- BZW. WEITERBILDUNG ALS AUCH SÄMTLICHE KOSTEN, die durch die Weiterbildung enstehen werden von der Agentur für Arbeit übernommen.







FÜR DEN ARBEITNEHMER
ÜBER DEN ARBEITGEBER

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Sie haben einen Mitarbeiter, den Sie qualifizieren möchten, dann bestehen eingeschränkte Förderungsmöglichkeiten in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße und zur Dauer der Qualifizierung.

  FÖRDERUNG VON WEITER­BILDUNG  

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Um ihr Unternehmen auf den Strukturwandel und die rasanten Änderungen in der Arbeitswelt optimal einzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zu sichern, besteht die Möglichkeit, ihre Beschäftigten schon heute auf die Arbeit von morgen weiterzubilden. Das Qualifizierungschancengesetz bietet der Beschäftigtenqualifizierung verschiedene Möglichkeiten. Hierzu können sich die Unternehmen an ihren Weiterbildungsberater der Agentur für Arbeit wenden.

Als AZAV zertifiziertes Unternehmen qualifizieren wir ihre Mitarbeiter im Rahmen der Qualifizierungsoffensive


WEITER.BILDUNG !

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße und besteht zum einen als Zuschuss zu den Lehrgangskosten und zum anderen als Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten.

ZUSCHÜSSE ZU DEN LEHRGANGS- UND LOHNKOSTEN

< 10

Unter 10 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
(Kleinstunternehmen)

Bis zu 100 % Kostenerstattung

Bis zu 100 % ab 45 Jahre und für
schwerbehinderte Menschen

< 250

Unter 250 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (Kleine und
mittlere Unternehmen)

Bis zu 50 % Kostenerstattung

Bis zu 100 % ab 45 Jahre und für
schwerbehinderte Menschen

> 250

Ab 250 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
(Größere Unternehmen)

Bis zu 25 % Kostenerstattung

> 2500

Ab 2500 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
(Große Unternehmen)

Bis zu 15 % Kostenerstattung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten
• Die berufliche Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen
• Der Berufsabschluss der Beschäftigten sollte mehr als zwei Jahre zurück liegen

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Weitere Informationen zum Thema WEITER.BILDUNG! finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

04941-97400

Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

symbol Sie können uns rund um die Uhr eine E-Mail senden.
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Kornkamp 48
D-26605 Aurich

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