

ADR-Aufbaukurs

ADR-Aufbaukurs
Klasse 7
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ADR-Aufbaukurs
Klasse 7
Um schwerwiegende Unfälle und Zwischenfälle beim Umgang mit radioaktiven Gütern
zu vermeiden, benötigt der Fahrzeugführer für die Beförderung von gefährlichen Gütern in
kennzeichnungspflichtiger Menge eine gültige ADR-Bescheinigung mit dem Aufbaukurs Klasse 7.
AUFBAUKURS KLASSE 7
Radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 gehören zu den besonders kritischen Gefahrgütern, da ionisierende Strahlung durch den menschlichen Körper nicht wahrgenommen werden kann.
Es gilt, die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, um bei Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung eine Kontamination und Inkorporation zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat besondere Anforderungen an die Beförderung radioaktiver Güter gestellt, um die am Transport teilnehmenden Personen, die Allgemeinheit und die Umwelt zu schützen.
Für den Transport von radioaktiven Stoffen aus Kernkraftwerken, medizinischen Instrumenten oder Röntgenapparaten von medizinischen radioaktiven Isotopen zur Strahlenanwendung oder radioaktiven Materials zum Prüfen von Schweißarbeiten wird besonders ausgebildetes Personal benötigt, welches über ein umfangreiches Fachwissen verfügt. Es gibt eine Vielzahl an Vorschriften, die sowohl atom- als auch verkehrsrechtlicher Natur sind. Ziel ist es, jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden oder den Inhalt des radioaktiven Stoffes so zu minimieren, dass bei einem Freiwerden die Belastung so gering wie möglich ist.
Dieses wird dem Fahrzeugführer beim Besuch des Aufbaukurses Klasse 7, welcher zusätzlich zum ADR-Basiskurs absolviert werden muss, vermittelt. Durch die Teilnahme an einem Aufbaukurs wird die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung nicht verlängert.
TERMINE
ADR-Aufbaukurs für Gefahrgutfahrer
KLASSE 7
KURSDAUER: 1 Tag |
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Radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 gehören zu den besonders kritischen Gefahrgütern, da ionisierende Strahlung durch den menschlichen Körper nicht wahrgenommen werden kann.
Es gilt, die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, um bei Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung eine Kontamination und Inkorporation zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat besondere Anforderungen an die Beförderung radioaktiver Güter gestellt, um die am Transport teilnehmenden Personen, die Allgemeinheit und die Umwelt zu schützen.
Für den Transport von radioaktiven Stoffen aus Kernkraftwerken, medizinischen Instrumenten oder Röntgenapparaten von medizinischen radioaktiven Isotopen zur Strahlenanwendung oder radioaktiven Materials zum Prüfen von Schweißarbeiten wird besonders ausgebildetes Personal benötigt, welches über ein umfangreiches Fachwissen verfügt. Es gibt eine Vielzahl an Vorschriften, die sowohl atom- als auch verkehrsrechtlicher Natur sind. Ziel ist es, jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden oder den Inhalt des radioaktiven Stoffes so zu minimieren, dass bei einem Freiwerden die Belastung so gering wie möglich ist.
Dieses wird dem Fahrzeugführer beim Besuch des Aufbaukurses Klasse 7, welcher zusätzlich zum ADR-Basiskurs absolviert werden muss, vermittelt. Durch die Teilnahme an einem Aufbaukurs wird die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung nicht verlängert.
TERMINE
ADR-Aufbaukurs für Gefahrgutfahrer
KLASSE 7
KURSDAUER: 1 Tag |
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HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
INFORMATIONEN
ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Gefahrgutfahrer, die sich auf der Grundlage der Gefahrgut-vorschriften für den Transport von radioaktiven Stoffen weiter-qualifizieren möchten
KURSZIEL
Berechtigung zur Beförderung von kennzeichnungspflichtigen radioaktiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 7
KURSDAUER
1 Tag
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Unterabschnitt 8.2.1.4 ADR
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | Fahrer im gewerblichen Transport | gültige ADR-Bescheinigung | gültiger Lichtbildausweis | biometrisches Passbild
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer theoretischen Prüfung aus 15 Fragen der IHK im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 11 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Teilnehmer 30 Minuten Zeit. Die Prüfung findet in unserem Hause statt
ABSCHLUSS
Erweiterung der ADR-Bescheinigung durch die Absolvierung des ADR-Aufbaukurses Klasse 7
GÜLTIGKEIT
Die ADR-Bescheinigung wird durch den Aufbaukurs nicht verlängert. Der Aufbaukurs verliert seine Gültigkeit mit Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung. Durch den rechtzeitigen Besuch eines ADR-Fortbildungskurses werden alle erworbenen Aufbaukurse automatisch verlängert
Gefahrgutfahrer, die sich auf der Grundlage der Gefahrgut-vorschriften für den Transport von radioaktiven Stoffen weiter-qualifizieren möchten
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