ADR-Basiskurs
ADR-Basiskurs
für Gefahrgutfahrer
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ADR-Basiskurs
für Gefahrgutfahrer
ADR BASISKURS
Um schwerwiegende Unfälle und Zwischenfälle beim Umgang mit gefährlichen Gütern zu vermeiden,
benötigt der Fahrzeugführer für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken in
kennzeichnungspflichtiger Menge eine gültige ADR-Bescheinigung, den sog. ADR-Schein bzw. die ADR-Card
ADR-BASISKURS
Täglich werden auf unseren Straßen große Mengen an Gefahrgütern mit verschiedenen Fahrzeugarten transportiert. Von diesen gefährlichen Stoffen geht eine Vielzahl von unterschiedlichen Gefahren für Mensch und Natur aus, sollten die gefährlichen Güter durch einen Unfall oder durch unsachgemäße Behandlung in die Umwelt gelangen.
Einen absoluten Schutz vor Unfällen, Zwischenfällen oder Missbrauch kann es leider nicht geben, wohl aber eine fundierte Ausbildung zur Vermeidung von schwerwiegenden Unfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern und zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit.
Aus diesem Grund wurde 1957 das "Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" eingeführt. Das ADR regelt die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße mittlerweile über die Grenzen Europas hinaus.
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt der Fahrzeugführer eine gültige ADR-Bescheinigung bzw. ADR-Karte. Im Basiskurs für Gefahrgutfahrer werden die Kenntnisse über die besondere Handhabung und der Umgang mit gefährlichen Gütern vor, während und nach der Beförderung vermittelt sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller am Transport beteiligten Personen. Die umfangreichen Bestimmungen über die Begleitpapiere, die Kennzeichnung, die Bezettelung und die mitzuführende Ausrüstung sind ebenso Teil des Basiskurses wie die Erläuterung der zu treffenden Maßnahmen im Falle eines Unfalls.
Täglich werden auf unseren Straßen große Mengen an Gefahrgütern mit verschiedenen Fahrzeugarten transportiert. Von diesen gefährlichen Stoffen geht eine Vielzahl von unterschiedlichen Gefahren für Mensch und Natur aus, sollten die gefährlichen Güter durch einen Unfall oder durch unsachgemäße Behandlung in die Umwelt gelangen.
Einen absoluten Schutz vor Unfällen, Zwischenfällen oder Missbrauch kann es leider nicht geben, wohl aber eine fundierte Ausbildung zur Vermeidung von schwerwiegenden Unfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern und zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit.
Aus diesem Grund wurde 1957 das "Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" eingeführt. Das ADR regelt die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße mittlerweile über die Grenzen Europas hinaus.
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt der Fahrzeugführer eine gültige ADR-Bescheinigung. Im Basiskurs für Gefahrgutfahrer werden die Kenntnisse über die besondere Handhabung und der Umgang mit gefährlichen Gütern vor, während und nach der Beförderung vermittelt sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller am Transport beteiligten Personen. Die umfangreichen Bestimmungen über die Begleitpapiere, die Kennzeichnung, die Bezettelung und die mitzuführende Ausrüstung sind ebenso Teil des Basiskurses wie die Erläuterung der zu treffenden Maßnahmen im Falle eines Unfalls.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN
ZUM KURS
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Gefahrgutfahrer, die sich auf der Grundlage der Gefahrgutvorschriften weiterqualifizieren möchten
KURSZIEL
Berechtigung zur Beförderung von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern als Stückgut und/oder in loser Schüttung außer kennzeichnungspflichtige explosive Stoffe der Klasse 1 und radioaktive Stoffe der Klasse 7 und bestimmte Tanktransporte
KURSDAUER
2,5 Tage
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Unterabschnitt 8.2.1.2 ADR
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | Fahrer im gewerblichen Transport | gültiger Lichtbildausweis | biometrisches Passbild
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer theoretischen Prüfung aus 30 Fragen der IHK im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 25 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Teilnehmer 45 Minuten Zeit. Die Prüfung findet in unserem Hause statt
ABSCHLUSS
Erwerb der ADR-Bescheinigung bzw. des ADR-Scheins durch die Absolvierung des ADR-Basiskurses
GÜLTIGKEIT
5 Jahre. Ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung bzw. ADR-Card kann der Fahrzeugführer ohne Zeitverlust an einem ADR-Fortbildungskurs teilnehmen, um seinen ADR Schein zu verlängern
Zukünftige Gefahrgutfahrer, die sich auf der Grundlage der Gefahrgutvorschriften weiterqualifizieren möchten
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