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ADR-Fortbildung
(alle Klassen)

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ADR-Fortbildung

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Förderung BKF Modul Ladungssicherung durch Bildungsgutschein möglich

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BKF Modul Ladungssicherung inklusive Essen

Um sich über die aktuellen Änderungen der ADR Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, 
wird der regelmäßige Besuch von Fortbildungskursen gesetzlich vorgeschrieben.
Bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer eine Weiterbildung für Gefahrgutfahrer besuchen, um seine gültige ADR-Bescheinigung inkl. der vorhandenen Aufbaukurse nicht verfallen zu lassen.

  ADR-FORTBILDUNGSKURS  

In unserer hoch industrialisierten Gesellschaft ist der Transport von gefährlichen Gütern in unserem täglichen Leben ein wichtiger Bestandteil. Aufgrund der steigenden Häufigkeit der Transporte sind die Risiken für die Beförderung gefährlicher Güter nicht zu unterschätzen.

Es gibt zahlreiche gefährliche Stoffe, von denen eine oder mehrere Gefahren ausgehen können. Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, wird auf die Schulung von Personen, die gefährliche Güter transportieren, besonderer Wert gelegt.

Das ADR ist eine der sich am häufigsten ändernde Vorschrift. Um sich über die aktuellen Änderungen auf dem Laufenden zu halten, sieht der Gesetzgeber den regelmäßigen Besuch von ADR-Fortbildungskursen vor. Die ADR-Bescheinigung ist nur fünf Jahre gültig. Bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer einen ADR Weiterbildung der Gefahrgutfahrer besuchen, um seine gültige ADR-Bescheinigung nicht verfallen zu lassen.

Durch die Teilnahme an einem ADR-Fortbildungskurs werden alle bereits absolvierten Aufbaukurse für Tanktransport, Klasse 1 und 7 verlängert. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der gültigen ADR-Bescheinigung. Wird das Gültigkeitsdatum überschritten, muss ein Basiskurs für Gefahrgutfahrer und die evtl. benötigten Aufbaukurse neu absolviert werden.

TERMINE

Weiterbildung der Gefahrgutfahrer

ADR-FORTBILDUNG

KURSDAUER: 1,5 Tage

PREIS: 275,- €
                                                        

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Termine
Standort

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25.04.2025

26.04.2025

Aurich

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16.08.2025

23.08.2025

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22.08.2025

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18.10.2025

25.10.2025

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In unserer hoch industrialisierten Gesellschaft ist der Transport von gefährlichen Gütern in unserem täglichen Leben ein wichtiger Bestandteil. Aufgrund der steigenden Häufigkeit der Transporte sind die Risiken für die Beförderung gefährlicher Güter nicht zu unterschätzen.

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Es gibt zahlreiche gefährliche Stoffe, von denen eine oder mehrere Gefahren ausgehen können. Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, wird auf die Schulung von Personen, die gefährliche Güter transportieren, besonderer Wert gelegt.

Das ADR ist eine der sich am häufigsten ändernde Vorschrift. Um sich über die aktuellen Änderungen auf dem Laufenden zu halten, sieht der Gesetzgeber den regelmäßigen Besuch von Fortbildungskursen vor. Die ADR-Bescheinigung ist nur fünf Jahre gültig. Bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer einen Fortbildungskurs für Gefahrgutfahrer besuchen, um seine gültige ADR-Bescheinigung nicht verfallen zu lassen.

Durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs werden alle bereits absolvierten Aufbaukurse für Tanktransport, Klasse 1 und 7 verlängert. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der gültigen ADR-Bescheinigung. Wird das Gültigkeitsdatum überschritten, muss ein Basiskurs für Gefahrgutfahrer und die evtl. benötigten Aufbaukurse neu absolviert werden.

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TERMINE

Ausbildung zum Gefahrgutfahrer

ADR-FORTBILDUNG

KURSDAUER: 1,5 Tage

PREIS: 275,- €
                                                        

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Termine
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25.04.2025

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  INFORMATIONEN ZUM KURS  

ZIELGRUPPE

Gefahrgutfahrer, die auf der Grundlage der Gefahrgutvorschriften kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter befördern und ihre ADR-Bescheinigung nicht verfallen lassen wollen

KURSZIEL

Aufrechterhaltung der Berechtigung zur Beförderung von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern als Stückgut und/oder in loser Schüttung sowie Klasse 1, 7 oder Tank

KURSDAUER

1,5 Tage

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Kapitel 8.2 ADR

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VORAUSSETZUNGEN

Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | Fahrer im gewerblichen Transport | gültige ADR-Bescheinigung | gültiger Lichtbildausweis | biometrisches Passbild

KURSINHALTE

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließung, Ausrüstung
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Durchführung und Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Abfahrtskontrolle und Ladungssicherungsübungen

PRÜFUNG

Bestehen einer theoretischen Prüfung aus 15 Fragen der IHK im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 11 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Teilnehmer 30 Minuten Zeit. Die Prüfung findet in unserem Hause statt

ABSCHLUSS

Verlängerung der ADR-Bescheinigung durch die Absolvierung des ADR-Fortbildungskurses

GÜLTIGKEIT

5 Jahre. Ein Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung kann der Fahrzeugführer ohne Zeitverlust an einem ADR-Fortbildungskurs teilnehmen

INFORMATIONEN
ZUM KURS

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ZIELGRUPPE

Gefahrgutfahrer, die auf der Grundlage der Gefahrgutvorschriften kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter befördern und ihre ADR-Bescheinigung nicht verfallen lassen wollen

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Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

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