

ADR-Fortbildung

ADR-Fortbildung
(alle Klassen)
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ADR-Fortbildung
(alle Klassen)
Um sich über die aktuellen Änderungen der ADR Vorschriften auf dem Laufenden zu halten,
wird der regelmäßige Besuch von Fortbildungskursen gesetzlich vorgeschrieben.
Bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer eine Weiterbildung für Gefahrgutfahrer besuchen, um seine gültige ADR-Bescheinigung inkl. der vorhandenen Aufbaukurse nicht verfallen zu lassen.
ADR-FORTBILDUNGSKURS
In unserer hoch industrialisierten Gesellschaft ist der Transport von gefährlichen Gütern in unserem täglichen Leben ein wichtiger Bestandteil. Aufgrund der steigenden Häufigkeit der Transporte sind die Risiken für die Beförderung gefährlicher Güter nicht zu unterschätzen.
Es gibt zahlreiche gefährliche Stoffe, von denen eine oder mehrere Gefahren ausgehen können. Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, wird auf die Schulung von Personen, die gefährliche Güter transportieren, besonderer Wert gelegt.
Das ADR ist eine der sich am häufigsten ändernde Vorschrift. Um sich über die aktuellen Änderungen auf dem Laufenden zu halten, sieht der Gesetzgeber den regelmäßigen Besuch von ADR-Fortbildungskursen vor. Die ADR-Bescheinigung ist nur fünf Jahre gültig. Bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer einen ADR Weiterbildung der Gefahrgutfahrer besuchen, um seine gültige ADR-Bescheinigung nicht verfallen zu lassen.
Durch die Teilnahme an einem ADR-Fortbildungskurs werden alle bereits absolvierten Aufbaukurse für Tanktransport, Klasse 1 und 7 verlängert. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der gültigen ADR-Bescheinigung. Wird das Gültigkeitsdatum überschritten, muss ein Basiskurs für Gefahrgutfahrer und die evtl. benötigten Aufbaukurse neu absolviert werden.
TERMINE
Weiterbildung der Gefahrgutfahrer
ADR-FORTBILDUNG
KURSDAUER: 1,5 Tage |
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In unserer hoch industrialisierten Gesellschaft ist der Transport von gefährlichen Gütern in unserem täglichen Leben ein wichtiger Bestandteil. Aufgrund der steigenden Häufigkeit der Transporte sind die Risiken für die Beförderung gefährlicher Güter nicht zu unterschätzen.
Es gibt zahlreiche gefährliche Stoffe, von denen eine oder mehrere Gefahren ausgehen können. Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, wird auf die Schulung von Personen, die gefährliche Güter transportieren, besonderer Wert gelegt.
Das ADR ist eine der sich am häufigsten ändernde Vorschrift. Um sich über die aktuellen Änderungen auf dem Laufenden zu halten, sieht der Gesetzgeber den regelmäßigen Besuch von Fortbildungskursen vor. Die ADR-Bescheinigung ist nur fünf Jahre gültig. Bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer einen Fortbildungskurs für Gefahrgutfahrer besuchen, um seine gültige ADR-Bescheinigung nicht verfallen zu lassen.
Durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs werden alle bereits absolvierten Aufbaukurse für Tanktransport, Klasse 1 und 7 verlängert. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der gültigen ADR-Bescheinigung. Wird das Gültigkeitsdatum überschritten, muss ein Basiskurs für Gefahrgutfahrer und die evtl. benötigten Aufbaukurse neu absolviert werden.
TERMINE
Ausbildung zum Gefahrgutfahrer
ADR-FORTBILDUNG
KURSDAUER: 1,5 Tage |
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HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Gefahrgutfahrer, die auf der Grundlage der Gefahrgutvorschriften kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter befördern und ihre ADR-Bescheinigung nicht verfallen lassen wollen
KURSZIEL
Aufrechterhaltung der Berechtigung zur Beförderung von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern als Stückgut und/oder in loser Schüttung sowie Klasse 1, 7 oder Tank
KURSDAUER
1,5 Tage
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Kapitel 8.2 ADR
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | Fahrer im gewerblichen Transport | gültige ADR-Bescheinigung | gültiger Lichtbildausweis | biometrisches Passbild
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer theoretischen Prüfung aus 15 Fragen der IHK im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 11 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Teilnehmer 30 Minuten Zeit. Die Prüfung findet in unserem Hause statt
ABSCHLUSS
Verlängerung der ADR-Bescheinigung durch die Absolvierung des ADR-Fortbildungskurses
GÜLTIGKEIT
5 Jahre. Ein Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung kann der Fahrzeugführer ohne Zeitverlust an einem ADR-Fortbildungskurs teilnehmen
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Gefahrgutfahrer, die auf der Grundlage der Gefahrgutvorschriften kennzeichnungspflichtige gefährliche Güter befördern und ihre ADR-Bescheinigung nicht verfallen lassen wollen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service