

Weiterbildung der

Weiterbildung der
Gefahrgutbeauftragten
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Weiterbildung der
Gefahrgutbeauftragten
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSEB zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen, wenn das Unternehmen nicht unter die Befreiungen des § 2 der GbV fällt.
MODUL STRASSE UND/ODER EISENBAHN
Unternehmen, die mit kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten gemäß ADR und/oder RID schriftlich bestellen.
Dies betrifft zum einen Speditionen, Mineralölhändler, Firmen aus der Chemie- und Automobilbranche, Abfallbeseitigung, Industrie, Produktion und auch Windenergie, etc., die Beförderungen von gefährlichen Gütern auf der Straße durchführen (lassen) und zum anderen Absenderbetriebe und Eisenbahnunternehmer, die gefährliche Güter auf dem europäischen Schienennetz mit Stückgut-, Schüttgut-, (Tank)Container und Eisenbahn-kesselwagons transportieren.
Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmer die Wahl, ob er einen externen Experten bestellt oder einen Mitarbeiter für diese Aufgabe ausbilden lässt. Oftmals empfiehlt sich die interne Lösung, denn es werden Zeit und zusätzliche Kosten eingespart und das Gefahrgutmanagement bleibt im eigenen Unternehmen. Von der Verpackung und Kennzeichnung dieser hoch sensiblen Transportgüter über Ausrüstung und Qualitätskontrolle der eingesetzten Fahrzeuge bis hin zur Ausbildung der Fahrzeugführer und Gefahrgutbeauftragten gelten strenge internationale Regeln und Auflagen für den Gefahrguttransport.
Die Kenntnisse hierüber werden in unserem Modul vermittelt. Nach erfolgreicher Seminarteilnahme und IHK Prüfung vor Ort ist der Teilnehmer Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße und/oder Eisenbahn. Er berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen.
Das 5-tägige Modul bietet eine hochwertige Ausbildung durch qualifizierte Dozenten und eine intensive Prüfungsvorbereitung, die zu sehr niedrigen Durchfallquoten führt.
Unternehmen, die mit kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten gemäß ADR und/oder RID schriftlich bestellen.
Dies betrifft zum einen Speditionen, Mineralölhändler, Firmen aus der Chemie- und Automobilbranche, Abfallbeseitigung, Industrie, Produktion und auch Windenergie, etc., die Beförderungen von gefährlichen Gütern auf der Straße durchführen (lassen) und zum anderen Absenderbetriebe und Eisenbahnunternehmer, die gefährliche Güter auf dem europäischen Schienennetz mit Stückgut-, Schüttgut-, (Tank)Container und Eisenbahn-kesselwagons transportieren.
Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmer die Wahl, ob er einen externen Experten bestellt oder einen Mitarbeiter für diese Aufgabe ausbilden lässt. Oftmals empfiehlt sich die interne Lösung, denn es werden Zeit und zusätzliche Kosten eingespart und das Gefahrgutmanagement bleibt im eigenen Unternehmen. Von der Verpackung und Kennzeichnung dieser hoch sensiblen Transportgüter über Ausrüstung und Qualitätskontrolle der eingesetzten Fahrzeuge bis hin zur Ausbildung der Fahrzeugführer und Gefahrgutbeauftragten gelten strenge internationale Regeln und Auflagen für den Gefahrguttransport.
Die Kenntnisse hierüber werden in unserem Modul vermittelt. Nach erfolgreicher Seminarteilnahme und IHK Prüfung vor Ort ist der Teilnehmer Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße und/oder Eisenbahn. Er berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen.
Das 5-tägige Modul bietet eine hochwertige Ausbildung durch qualifizierte Dozenten und eine intensive Prüfungsvorbereitung, die zu sehr niedrigen Durchfallquoten führt.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Gefahrgutbeauftragte für Unternehmen, die ihren Schulungsnach-weis nicht verfallen lassen wollen, müssen bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eine Prüfung erfolgreich absolvieren
KURSZIEL
Berechtigung, die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten für das Modul Straße und/oder Eisenbahn auszuüben
KURSDAUER
5 Tage
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1.8.3 ADR/RID | GbV
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | Tätigkeit im Transportgewerbe | gültiger Lichtbildausweis | gültiger Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer theoretischen Prüfung durch die Industrie und Handelskammer
ABSCHLUSS
Verlängerung des Schulungsnachweises des Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße und/oder Eisenbahn
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Gefahrgutbeauftragte für Unternehmen, die ihren Schulungsnach-weis nicht verfallen lassen wollen, müssen bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eine Prüfung erfolgreich absolvieren
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
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