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Schulungszentrum für Transport & Logistik
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Weiterbildung der
Gefahrgutbeauftragten

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Weiterbildung der

Gefahrgutbeauftragten

WEITERBILDUNG DER
GEFAHRGUT­BEAUFTRAG­TEN!

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BKF Modul Ladungssicherung inklusive Essen

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der GGVSEB zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen, wenn das Unternehmen nicht unter die Befreiungen des § 2 der GbV fällt. 

  MODUL STRASSE UND/ODER EISENBAHN  

Unternehmen, die mit kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten gemäß ADR und/oder RID schriftlich bestellen.

Dies betrifft zum einen Speditionen, Mineralölhändler, Firmen aus der Chemie- und Automobilbranche, Abfallbeseitigung, Industrie, Produktion und auch Windenergie, etc., die Beförderungen von gefährlichen Gütern auf der Straße durchführen (lassen) und zum anderen Absenderbetriebe und Eisenbahnunternehmer, die gefährliche Güter auf dem europäischen Schienennetz mit Stückgut-, Schüttgut-, (Tank)Container und Eisenbahn-kesselwagons transportieren. 

Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmer die Wahl, ob er einen externen Experten bestellt oder einen Mitarbeiter für diese Aufgabe ausbilden lässt. Oftmals empfiehlt sich die interne Lösung, denn es werden Zeit und zusätzliche Kosten eingespart und das Gefahrgutmanagement bleibt im eigenen Unternehmen. Von der Verpackung und Kennzeichnung dieser hoch sensiblen Transportgüter über Ausrüstung und Qualitätskontrolle der eingesetzten Fahrzeuge bis hin zur Ausbildung der Fahrzeugführer und Gefahrgutbeauftragten gelten strenge internationale Regeln und Auflagen für den Gefahrguttransport.

Die Kenntnisse hierüber werden in unserem Modul vermittelt. Nach erfolgreicher Seminarteilnahme und IHK Prüfung vor Ort ist der Teilnehmer Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße und/oder Eisenbahn. Er berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen.

Das 5-tägige Modul bietet eine hochwertige Ausbildung durch qualifizierte Dozenten und eine intensive Prüfungsvorbereitung, die zu sehr niedrigen Durchfallquoten führt.

TERMINE

Weiterbildung
MODUL ADR & RID

KURSDAUER: 5 Tage

PREIS: 855,- €
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr 140,-€

   

Termine
Standort

Mo

-

Fr

01.09.2025

bis

05.09.2025

Aurich

Aurich

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-

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03.11.2025

bis

07.11.2025

Aurich

Aurich

Unternehmen, die mit kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten gemäß ADR und/oder RID schriftlich bestellen.

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Dies betrifft zum einen Speditionen, Mineralölhändler, Firmen aus der Chemie- und Automobilbranche, Abfallbeseitigung, Industrie, Produktion und auch Windenergie, etc., die Beförderungen von gefährlichen Gütern auf der Straße durchführen (lassen) und zum anderen Absenderbetriebe und Eisenbahnunternehmer, die gefährliche Güter auf dem europäischen Schienennetz mit Stückgut-, Schüttgut-, (Tank)Container und Eisenbahn-kesselwagons transportieren. 

Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmer die Wahl, ob er einen externen Experten bestellt oder einen Mitarbeiter für diese Aufgabe ausbilden lässt. Oftmals empfiehlt sich die interne Lösung, denn es werden Zeit und zusätzliche Kosten eingespart und das Gefahrgutmanagement bleibt im eigenen Unternehmen. Von der Verpackung und Kennzeichnung dieser hoch sensiblen Transportgüter über Ausrüstung und Qualitätskontrolle der eingesetzten Fahrzeuge bis hin zur Ausbildung der Fahrzeugführer und Gefahrgutbeauftragten gelten strenge internationale Regeln und Auflagen für den Gefahrguttransport.

Die Kenntnisse hierüber werden in unserem Modul vermittelt. Nach erfolgreicher Seminarteilnahme und IHK Prüfung vor Ort ist der Teilnehmer Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Straße und/oder Eisenbahn. Er berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen.

Das 5-tägige Modul bietet eine hochwertige Ausbildung durch qualifizierte Dozenten und eine intensive Prüfungsvorbereitung, die zu sehr niedrigen Durchfallquoten führt.

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PREIS: 855,- €
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr 140,-€

   

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Veronika Stips
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Maren Gronewold
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04941 - 97 400







  INFORMATIONEN ZUM KURS  

ZIELGRUPPE

Gefahrgutbeauftragte für Unternehmen, die ihren Schulungsnach-weis nicht verfallen lassen wollen, müssen bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eine Prüfung erfolgreich absolvieren

KURSZIEL

Berechtigung, die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten für das Modul Straße und/oder Eisenbahn auszuüben

KURSDAUER

5 Tage

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1.8.3 ADR/RID | GbV

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VORAUSSETZUNGEN

Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | Tätigkeit im Transportgewerbe | gültiger Lichtbildausweis | gültiger Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten

KURSINHALTE

  • Allgemeine Vorschriften
  • Klassifizierung
  • Verzeichnis der gefährlichen Güter, SV, LQ, EQ und Ausnahmen
  • Verwendung von Verpackungen, IBC, LP und Tanks und CTU
  • Vorschriften für den Versand und die Dokumentation
  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, IBC, LPC und Tanks
  • Vorschriften für die Beförderung, Be- und Entladung und Handhabung
  • Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
  • Bau- und Zulassungsvorschriften
  • ADR, RID, GGBeFG, GGVSEB, GGAV, GbV, RSEB

PRÜFUNG

Bestehen einer theoretischen Prüfung durch die Industrie und Handelskammer

ABSCHLUSS

Verlängerung des Schulungsnachweises des Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße und/oder Eisenbahn

GÜLTIGKEIT

5 Jahre

INFORMATIONEN
ZUM KURS

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ZIELGRUPPE

Gefahrgutbeauftragte für Unternehmen, die ihren Schulungsnach-weis nicht verfallen lassen wollen, müssen bis zu 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eine Prüfung erfolgreich absolvieren

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Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

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