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Schulungszentrum für Transport & Logistik
Kehrbach Ausbildung
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Befähigungsscheine

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Befähigungsscheine

EXPLOSIVE STOFFE
AUFBEWAHREN, VERBRINGEN ODER ÜBERLASSEN!

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Explosive Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 können aufgrund ihrer Empfindlichkeit bei einem
unsachgemäßen Umgang,  Unfall oder Brand zu katastrophalen Folgen bei der Aufbewahrung
oder dem Transport durch Splitter, Druckwellen oder Wurfstücke führen.

Daher benötigen alle verantwortlichen Personen, wie z.B. Lagerarbeiter, Fahrzeugführer etc., die gewerblichen Umgang
mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen haben und diese verbringen bzw. überlassen oder empfangen,
einen Befähigungsschein nach § 20 oder der Firmeninhaber bzw. Niederlassungsleiter eine Erlaubnis n
ach § 7 des SprengG.

  AUSBILDUNG FÜR BEFÄHIGUNGSSCHEINE  

Je nach Tätigkeit innerhalb eines Betriebes benötigen
die Teilnehmer einen Sonderlehrgang
gemäß § 32 der 1. SprengV

BASISKURS BEFÄHIGUNGSSCHEIN
NACH § 20 SprengG


Erwerb des Befähigungsscheins für den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen
Sonderlehrgang gemäß § 32 der 1. SprengV und § 20 des SprengG

Kursdauer: 1 Tag
Voraussetzung:  mind. 21 Jahre, Nachweise der Zuverlässigkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gültigkeit:  5 Jahre
     
Hier informieren!
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BASISKURS ERLAUBNIS
NACH § 7 SprengG


Erwerb der Erlaubnis für den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen

Sonderlehrgang gemäß § 32 der 1. SprengV und § 7 des SprengG

Kursdauer: 1 Tag
Voraussetzung:  mind. 21 Jahre, Nachweise der Zuverlässigkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gültigkeit:  5 Jahre
     
Hier informieren!

  WEITERBILDUNG FÜR BEFÄHIGUNGSSCHEINE   

Je nach Tätigkeit innerhalb eines Betriebes benötigen
die Teilnehmer einen Wiederholungslehrgang
gemäß § 32 der 1. SprengV

FORTBILDUNG BEFÄHIGUNGSSCHEIN
NACH § 20 SprengG


Verlängerung des Befähigungsscheins für den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen
Wiederholungslehrgang gemäß § 32 der 1. SprengV und § 20 des SprengG

Kursdauer: 1 Tag
Voraussetzung:  gültiger Befähigungsschein, Nachweise der Zu-verlässigkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gültigkeit:  5 Jahre
     
Hier informieren!
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FORTBILDUNG ERLAUBNIS
NACH § 7 SprengG


Verlängerung der Erlaubnis für den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen

Wiederholungslehrgang gemäß § 32 der 1. SprengV und § 7 des SprengG

Kursdauer: 1 Tag
Voraussetzung:  gültige Erlaubnis, Nachweise der Zuverlässigkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gültigkeit:  5 Jahre
     
Hier informieren!

  DURCH UNS VERPASSEN SIE KEINE FORTBILDUNG!  

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Jeder Inhaber von einem Befähigungsschein oder einer Erlaubnis wird 6 Monate vor Ablauf seines Befähigungsscheines oder seiner Elaubnis schriftlich durch uns informiert. So ist die Möglichkeit gegeben sich frühzeitig zu einem geeigneten Fortbildungskurs anzumelden. Die neue Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Schulungsdatum und NICHT dem Ablaufdatum des Befähigunsscheins.

04941-97400

Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

symbol Sie können uns rund um die Uhr eine E-Mail senden.
Info@Kehrbach-Ausbildung.de

Kontakt

Kehrbach Ausbildung
Kornkamp 48
D-26605 Aurich

Rechtliches

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