

Beschleunigte

Beschleunigte
Grundqualifikation
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Beschleunigte
Grundqualifikation
Um früher als Berufskraftfahrer arbeiten zu können, reichte es aus, einen entsprechenden LKW- oder Bus-Führerschein zu erwerben – beispielsweise bei der Bundeswehr, der Feuerwehr oder eine verkürzte Ausbildung als Berufskraftfahrer über einen Bildungsträger. Dies hat sich durch die Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes 2008/2009 grundlegend geändert. In der heutigen Zeit muss der qualifizierte Berufskraftfahrer zusätzlich zum entsprechenden Führerschein mindestens eine Grundqualifikation und die jeweiligen Weiterbildungen nachweisen können, um Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zGM im Bereich Transport und Logistik oder auch für Personenbeförderungen durchführen zu dürfen.
Die beschleunigte Grundqualifikation vermittelt u.a. die erforderlichen Kenntnisse über
Lenk- und Ruhezeiten, nationales und internationales Transportrecht, Ladungssicherung, Verkehrsvorschriften, Sicherheit, Umgang mit Fahrgästen und das notwendige technische Verständnis für ein wirtschaftliches Fahren.
QUALIFIZIERUNG ZUM BERUFSKRAFTFAHRER
Je nach Art der Logistik, z.B. Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr,
benötigen die Fahrer die notwendige
beschleunigte Grundqualifikation
BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
(LKW)
Ausstellung eines FQN für Fahrten im Güterkraftverkehr
auf öffentlichen Straßen mit LKW's über 3,5 t zGM
Kursdauer: | 22,5 Tage inkl. 10 Fahrstunden |
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Voraussetzung: | Vorbesitz Klasse B, gute deutsche Sprachkenntnisse, mind. 18 Jahre für C1/C1E, mind. 21 Jahre für C/CE, Personalausweis |
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Gültigkeit: | 5 Jahre |
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BGQ UMSTEIGER
(BUS AUF LKW)
Ausstellung eines FQN für Fahrten im Güterkraftverkehr
auf öffentlichen Straßen mit LKW's über 3,5 t zGM
Kursdauer: | 5 Tage inkl. 2,5 Fahrstunden |
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Voraussetzung: | Vorbesitz Klasse D oder D1, gute deutsche Sprachkenntnisse, mind. 18 Jahre für C1/C1E, mind. 21 Jahre für C/CE, Personalausweis |
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Gültigkeit: | 5 Jahre |
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BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
(BUS)
Ausstellung eines FQN für Fahrten im Personenverkehr
auf öffentlichen Straßen mit Omnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen
Kursdauer: | 22,5 Tage inkl. 10 Fahrstunden |
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Voraussetzung: | Vorbesitz Klasse B, gute deutsche Sprachkenntnisse, mind. 18 Jahre für D1/D1E, mind. 21 Jahre für D/DE, Personalausweis |
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Gültigkeit: | 5 Jahre |
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BGQ UMSTEIGER
(LKW AUF BUS)
Ausstellung eines FQN für Fahrten im Personenverkehr
auf öffentlichen Straßen mit Omnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen
Kursdauer: | 5 Tage |
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Voraussetzung: | Vorbesitz Klasse C oder C1, gute deutsche Sprachkenntnisse, mind. 18 Jahre für D1/D1E, mind. 21 Jahre für D/DE, Personalausweis |
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Gültigkeit: | 5 Jahre |
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WEITERBILDUNG DER KRAFTFAHRER
Nach erfolgreicher Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation muss der Fahrer für den gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung,
die sogenannten 5 BKF-Module, gemäß BKrFQG besuchen.
DIE AUSNAHMEN VOM
BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ!
Von dieser Verpflichtung gibt es eine Reihe von Ausnahmen wie z.B. für Fahrten zum
privaten Zweck oder zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen
durch den Handwerker. Ebenso sind von der Regel Bundeswehr, Polizei, Zolldienst,
Feuerwehr und Rettungsdienst ausgenommen. Ein Fahrer, der für eine betriebliche
Umfuhr z.B. Werkverkehr eingesetzt wird, benötigt hingegen eine Qualifizierung.
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