Beschleunigte
Beschleunigte
Grundqualifikation
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Beschleunigte
Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation (BGQ) bietet eine effiziente, umfassende Ausbildung für angehende LKW-Fahrer. Es werden alle relevanten Themen behandelt, die für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit einem Lkw von Bedeutung sind - angefangen von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Fähigkeiten, wie das richtige Beladen des Fahrzeugs. Durch die intensive Schulung in kurzer Zeit sind die Fahrer bestens vorbereitet, um ihre Fahrzeuge sicher und verantwortungsvoll zu führen, Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen reagieren zu können.
BGQ LKW
In der heutigen Zeit muss der LKW-Fahrer zusätzlich zum entsprechenden Führerschein mindestens eine Grundqualifikation und die jeweiligen Weiterbildungen nachweisen können, um Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t, der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE im Bereich der Transport und Logistik durchführen zu dürfen. Diese Grundqualifikation erlangt man automatisch im Zuge der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder als Alternative an der Teilnahme an unserem Kurs "Beschleunigte Grundqualifikation". Für die Absolvierung der BGQ ist der Führerschein der Klasse C1 oder C keine Voraussetzung.
Von dieser Verpflichtung gibt es eine Reihe von Ausnahmen wie z.B. für Fahrten zum privaten Zweck oder zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen durch den Handwerker. Ebenso sind von der Regel Bundeswehr, Polizei, Zolldienst, Feuerwehr und Rettungsdienst ausgenommen. Ein Fahrer, der für eine betriebliche Umfuhr eingesetzt wird, benötigt hingegen eine Qualifizierung.
In diesem Kurs vermitteln wir innerhalb von 20 Tagen (140 Unterrichtseinheiten) die erforderlichen Kenntnisse über Lenk- und Ruhezeiten, nationales und internationales Transportrecht, Ladungssicherung, Verkehrsvorschriften, Sicherheit und das notwendige technische Verständnis für ein wirtschaftliches Fahren. An zusätzlichen 2,5 Tagen bereiten wir die Teilnehmer punktgenau auf die Prüfung vor.
Für den praktischen Teil der Ausbildung (10 Unterrichtseinheiten) stellen wir den Teilnehmern einen modernen Fuhrpark zur Verfügung. Alle Fahrzeuge sind mit einem Automatikgetriebe, sämtlichen Fahrassistenten und Tandem-Anhänger ausgestattet.
Darüber hinaus bieten wir verschiedene Services wie Inhouse Learning und Begleitung zur Prüfung.
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C1 oder C vor dem 10. September 2009 erworben haben, benötigen keine BGQ. Dies ist z.B. auch der Fall, wenn die alte Klasse 3 im Vorbesitz ist oder die Fahrerlaubnisklasse BE vor dem 09.09.2009 erworben wurde.
In der heutigen Zeit muss der LKW-Fahrer zusätzlich zum entsprechenden Führerschein mindestens eine Grundqualifikation und die jeweiligen Weiterbildungen nachweisen können, um Fahrten mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t, der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE im Bereich der Transport und Logistik durchführen zu dürfen. Diese Grundqualifikation erlangt man automatisch im Zuge der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder als Alternative an der Teilnahme an unserem Kurs "Beschleunigte Grundqualifikation". Für die Absolvierung der BGQ ist der Führerschein der Klasse C1 oder C keine Voraussetzung.
Von dieser Verpflichtung gibt es eine Reihe von Ausnahmen wie z.B. für Fahrten zum privaten Zweck oder zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen durch den Handwerker. Ebenso sind von der Regel Bundeswehr, Polizei, Zolldienst, Feuerwehr und Rettungsdienst ausgenommen. Ein Fahrer, der für eine betriebliche Umfuhr eingesetzt wird, benötigt hingegen eine Qualifizierung.
In diesem Kurs vermitteln wir innerhalb von 20 Tagen (140 Unterrichtseinheiten) die erforderlichen Kenntnisse über Lenk- und Ruhezeiten, nationales und internationales Transportrecht, Ladungssicherung, Verkehrsvorschriften, Sicherheit und das notwendige technische Verständnis für ein wirtschaftliches Fahren. An zusätzlichen 2,5 Tagen bereiten wir die Teilnehmer punktgenau auf die Prüfung vor.
Für den praktischen Teil der Ausbildung (10 Unterrichtseinheiten) stellen wir den Teilnehmern einen modernen Fuhrpark zur Verfügung. Alle Fahrzeuge sind mit einem Automatikgetriebe, sämtlichen Fahrassistenten und Tandem-Anhänger ausgestattet.
Darüber hinaus bieten wir verschiedene Services wie Inhouse Learning und Begleitung zur Prüfung.
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C1 oder C vor dem 10. September 2009 erworben haben, benötigen keine BGQ. Dies ist z.B. auch der Fall, wenn die alte Klasse 3 im Vorbesitz ist oder die Fahrerlaubnisklasse BE vor dem 09.09.2009 erworben wurde.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr,
die die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E oder C/CE ab dem 10.09.2009 noch erwerben oder bereits erworben haben
KURSZIEL
Berechtigung, Fahrten im Güterkraftverkehr auf öffentlichen
Straßen mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zGM durchzuführen
KURSDAUER
22,5 Tage inkl. 10 Fahrstunden und Prüfungsvorbereitung
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-
Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-
Verordnung
VORAUSSETZUNGEN
Vorbesitz Klasse B | gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre für C1 und C1E - für C und CE mind. 21 Jahre | gültiger Lichtbildausweis
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer theoretischen Prüfung bei der zuständigen IHK. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innerhalb von 90 Minuten mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreicht worden sind. Die Prüfung besteht sowohl aus Multiple-Choice-Fragen als auch aus offenen Fragen
ABSCHLUSS
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgt eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister), um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr,
die die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E oder C/CE ab dem 10.09.2009 noch erwerben oder bereits erworben haben
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