BKF
Module
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BKF
Module
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterkraftverkehr sind stetig gestiegen. Deshalb fordert das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung, die sogenannten 5 BKF-Module, besuchen müssen. Ziel ist eine weitere Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Heute reicht es nicht mehr aus, nur LKW oder Bus fahren zu können. Es sind auch Kenntnisse über Lenk- und Ruhezeiten und den digitalen Fahrtenschreiber, nationales und internationales Transportrecht, Ladungssicherung, wirtschaftliche Fahrweise und neue Verkehrsvorschriften vorgeschrieben. Diese werden in unseren BKF-Modulen Fahrgäste, Ladungssicherung, Recht & Dokumente, Sozialvorschriften, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit vermittelt.
WEITERBILDUNG DER KRAFTFAHRER
LKW & BUS
Die Module 2 - 5 sind für LKW & Bus identisch
BKF-MODUL 2
RECHT & DOKUMENTE
Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
gemäß europäische Richtlinie 2003/59/EG, BKrFQG, BKrFQV
Kursdauer: | 1 Tag (7 Stunden) |
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Voraussetzung: | FQN, Führerschein, Personalausweis | ||
Kenntnisbereiche: | 2.2, 2.3 |
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Gültigkeit: | 5 Jahre | ||
BKF-MODUL 3
SOZIALVORSCHRIFTEN
Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
gemäß europäische Richtlinie 2003/59/EG, BKrFQG, BKrFQV
Kursdauer: | 1 Tag (7 Stunden) |
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Voraussetzung: | FQN, Führerschein, Personalausweis | ||
Kenntnisbereiche: | 2.1 |
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Gültigkeit: | 5 Jahre | ||
BKF-MODUL 4
SICHERHEIT
Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
gemäß europäische Richtlinie 2003/59/EG, BKrFQG, BKrFQV
Kursdauer: | 1 Tag (7 Stunden) |
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Voraussetzung: | FQN, Führerschein, Personalausweis | ||
Kenntnisbereiche: | 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8 |
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Gültigkeit: |
5 Jahre |
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BKF-MODUL 5
WIRTSCHAFTLICHKEIT
Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
gemäß europäische Richtlinie 2003/59/EG, BKrFQG, BKrFQV
Kursdauer: | 1 Tag (7 Stunden) |
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Voraussetzung: | FQN, Führerschein, Personalausweis | ||
Kenntnisbereiche: | 1.1, 1.2, 1.3 |
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Gültigkeit: | 5 Jahre | ||
FORTBILDUNG DER KRAFTFAHRER
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten die Fahrer einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Diese Weiterbildung dient Berufskraftfahrern, sich weiter zu qualifizieren und auf dem neusten Stand zu bleiben. Deshalb fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen.
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service