BKF-Modul 1
BKF-Modul 1
Fahrgäste
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BKF-Modul 1
Fahrgäste
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 1 - Fahrgastbeförderung deckt die Kenntnisbereiche 1.5 und 1.6 ab.
FAHRGÄSTE
Täglich nutzen Personen auf unseren Straßen aus den unterschiedlichsten Gründen den Personenverkehr. Hierzu werden Omnibusse in den verschiedensten Verkehren eingesetzt. Sowohl Linienverkehre, wie z.B. der allgemeine Berufsverkehr, Schülerfahrten und Öffentlichkeitsverkehr als auch Gelegenheitsverkehre, wie z.B. Ausflugsfahrten, Ferienreisen und Verkehr mit Mietomnibussen, bringen die unterschiedlichsten Belastungen für den Fahrer mit sich.
Der Busfahrer trägt für die Beförderung von den unterschiedlichen Fahrgästen und für sein Fahrzeug eine besondere Verantwortung. Um die Sicherheit und den Komfort der Fahrgäste zu gewährleisten obligt es dem Fahrer von Omnibussen das Fahrverhalten seines Busses richtig einschätzen zu können. Hierzu gehört im großen Maße das rücksichtsvolle Verkehrsverhalten und das sanfte Abbremsen.
Weitere Besonderheiten sind der fahrgastfreundliche Umgang mit den Fahrgästen und die Lösung der Probleme der Fahrgäste während der Reise. Hierzu gehört auch die Hilfe und Rücksicht bei besonderen Fahrgastgruppen, wie z.B. Schwerbehinderten und Rollstuhlfahrern, Schülern, Müttern mit Kindern und älteren Fahrgästen.
Neben der Sicherheitsausstattung und dem Beladen von Omnibussen gibt es noch viele weitere Vorschriften für den Personenverkehr, die in diesem Modul gemeinsam mit den Teilnehmern behandelt werden.
TERMINE
BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer
BKF-BUS MODUL 1
KURSDAUER: 1 Tag |
Auf Anfrage => Button
Täglich nutzen Personen auf unseren Straßen aus den unterschiedlichsten Gründen den Personenverkehr. Hierzu werden Omnibusse in den verschiedensten Verkehren eingesetzt. Sowohl Linienverkehre, wie z.B. der allgemeine Berufsverkehr, Schülerfahrten und Öffentlichkeitsverkehr als auch Gelegenheitsverkehre, wie z.B. Ausflugsfahrten, Ferienreisen und Verkehr mit Mietomnibussen, bringen die unterschiedlichsten Belastungen für den Fahrer mit sich.
Der Busfahrer trägt für die Beförderung von den unterschiedlichen Fahrgästen und für sein Fahrzeug eine besondere Verantwortung. Um die Sicherheit und den Komfort der Fahrgäste zu gewährleisten obligt es dem Fahrer von Omnibussen das Fahrverhalten seines Busses richtig einschätzen zu können. Hierzu gehört im großen Maße das rücksichtsvolle Verkehrsverhalten und das sanftes Abbremsen.
Weitere Besonderheiten sind der fahrgastfreundliche Umgang mit den Fahrgästen und die Lösung der Probleme der Fahrgäste während der Reise. Hierzu gehört auch die Hilfe und Rücksicht bei besonderen Fahrgastgruppen, wie z.B. Schwerbehinderten und Rollstuhlfahrern, Schülern, Müttern mit Kindern und älteren Fahrgästen.
Neben der Sicherheitsausstattung und dem Beladen von Omnibussen gibt es noch viele weitere Vorschriften für den Personenverkehr, die in diesem Modul gemeinsam mit den Teilnehmern behandelt werden.
TERMINE
BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer
BKF-BUS MODUL 1
KURSDAUER: 1 Tag |
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04941 - 97 400
INFORMATIONEN
ZUM KURS
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Bus-Fahrer im Personenverkehr, die eine der Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
KURSZIEL
Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Omnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen durchzuführen
KURSDAUER
1 Tag (7 Stunden)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung | (EU) 2018/645 | AGB | Zoll | StVO & StVG | FeV | FPersV | FPersG | BOKraft
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für D1 und D1E (mind. 21 Jahre) – für D und DE (mind. 24 Jahre) | Personalausweis | FQN
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2
und 3 absolviert werden
KENNTNISBEREICHE
1.5, 1.6
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Bus-Fahrer im Personenverkehr, die eine der Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
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Service