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BKF-Modul 2
Recht & Dokumente

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BKF-Modul 2

Recht & Dokumente

Förderung BKF Modul Recht & Dokumente durch Bildungsgutschein möglich

BKF-MODUL 2
RECHT & DOKUMENTE

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BKF Modul Recht & Dokumente inklusive Essen

Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 2 - Recht & Dokumente deckt die Kenntnisbereiche 2.2 und 2.3 ab. 

  RECHT & DOKUMENTE  

Um Bußgelder zu vermeiden, bedarf es der Kenntnis einer Vielzahl von Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr. Ein gelernter Berufskraftfahrer hat hier wesentliche Vorteile gegenüber Personen, die im Laufe ihres Arbeitslebens in die Transport- und Logistikbranche gewechselt sind.

Im Rahmen dieses Moduls bekommt der Fahrer die Möglichkeit, sich laufend über Änderungen und Neuigkeiten zu informieren. Die unterschiedlichen Beförderungsgenehmigungen werden ebenso thematisiert wie Inhalt und Bedeutung des nationalen und internationalen Frachtrechts und die dazugehörigen Frachtbriefe. Aus allen diesen Vorgaben resultieren die jeweiligen Verpflichtungen des Frachtführers (Beförderers), Absenders, Verladers, Empfängers und des Fahrers – und letztlich auch, wer für einen entstandenen Schaden haften muss.

Die Unterschiede zwischen Werk-, Personen- und Güterkraftverkehr sind in Bezug auf die mitzuführenden Begleitpapiere erheblich. Je nach Art des Transports – ob Gefahrgut-, Abfall-, Kühl-, Tier- oder Schwerlasttransporte – werden dem Fahrer die notwendigen transportgut-, unternehmer-, fahrer- und fahrzeugbezogenen Begleitpapiere erläutert. Zudem werden dem Fahrer auch die Anforderungen an die Zollabwicklungen beim Überschreiten von Grenzen nähergebracht.

Des Weiteren werden in diesem Modul Themen wie Maut, Punktesystem und Fragen rund um die Führerscheinklassen behandelt.

TERMINE

BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer

BKF-MODUL 2

KURSDAUER: 1 Tag

PREIS: 95,- €
                                                        

     PDF dwnld ICON 02

Termine
Standort
Sa
09.11.2024
Aurich
Di
10.12.2024
Aurich
Di
07.01.2025
Aurich

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Um Bußgelder zu vermeiden, bedarf es der Kenntnis einer Vielzahl von Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr. Ein gelernter Berufskraftfahrer hat hier wesentliche Vorteile gegenüber Personen, die im Laufe ihres Arbeitslebens in die Transport- und Logistikbranche gewechselt sind.

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Im Rahmen dieses Moduls bekommt der Fahrer die Möglichkeit, sich laufend über Änderungen und Neuigkeiten zu informieren. Die unterschiedlichen Beförderungsgenehmigungen werden ebenso thematisiert wie Inhalt und Bedeutung des nationalen und internationalen Frachtrechts und die dazugehörigen Frachtbriefe. Aus allen diesen Vorgaben resultieren die jeweiligen Verpflichtungen des Frachtführers, Absenders, Verladers, Empfängers und des Fahrers – und letztlich auch, wer für einen entstandenen Schaden haften muss.

Die Unterschiede zwischen Werk- und Güterkraftverkehr sind in Bezug auf die mitzuführenden Begleitpapiere erheblich. Je nach Art des Transports – ob Gefahrgut-, Abfall-, Kühl-, Tier- oder Schwerlasttransporte – werden dem Fahrer die notwendigen transportgut-, unternehmer-, fahrer- und fahrzeugbezogenen Begleitpapiere erläutert. Zudem werden dem Fahrer auch die Anforderungen an die Zollabwicklungen beim Überschreiten von Grenzen nähergebracht.

Des Weiteren werden in diesem Modul Themen wie Maut, Punktesystem und Fragen rund um die Führerscheinklassen behandelt.

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KURSDAUER: 1 Tag

PREIS: 95,- €
                                                        

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Haben Sie Fragen?

Veronika Stips
Veronika Stips
Maren Gronewold
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04941 - 97 400







  INFORMATIONEN ZUM KURS  

ZIELGRUPPE

LKW- oder Bus-Fahrer im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE oder D1/D1E/D/DE oder besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahme-regelungen des BKrFQG fallen

KURSZIEL

Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraft-fahrzeugen über 3,5 t zGG oder mit Omnibussen mit mehr als
8 Sitzplätzen durchzuführen

KURSDAUER

1 Tag (7 Stunden)

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung | GüKG | (EU) 2018/645 | HGB & CMR| AGB |ADSp | Zoll | ADR | StVO & StVG |
FeV | LKW-MautV

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VORAUSSETZUNGEN

Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für C1 und C1E (mind. 18 Jahre) – für C und CE (mind. 21 Jahre) | Führerschein für D1 und D1E (mind. 21 Jahre) – für D und DE (mind. 24 Jahre) | FQN | Personalausweis

KURSINHALTE

  • Nationale und internationale Beförderungsgenehmigungen
  • Nationales und internationales Frachtrecht (CMR & HGB)
  • Pflichten und der am Transport beteiligten Personen
  • Haftung des Frachtführers bzw. Beförderers und Absenders
  • Erstellen von Beförderungsdokumenten (Frachtbriefe)
  • Zollrechtliche Vorschriften
  • Besondere transportbezogene Begleitdokumente
  • Maut-, Sonn- und Feiertagsverbote sowie Punktesystem
  • Sonstige Vorschriften für den Güterverkehr: Gefahrgut-, Abfall-, Kühl- und Tiertransportvorschriften
  • Fragen rund um die Fahrerlaubnisklassen

PRÜFUNG

keine Prüfung erforderlich

ABSCHLUSS

Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden

KENNTNISBEREICHE

2.2 und 2.3

GÜLTIGKEIT

5 Jahre

INFORMATIONEN
ZUM KURS

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ZIELGRUPPE

LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen

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04941-97400

Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

symbol Sie können uns rund um die Uhr eine E-Mail senden.
Info@Kehrbach-Ausbildung.de

Kontakt

Kehrbach Ausbildung
Kornkamp 48
D-26605 Aurich

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