BKF-Modul 2
BKF-Modul 2
Recht & Dokumente
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BKF-Modul 2
Recht & Dokumente
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 2 - Recht & Dokumente deckt die Kenntnisbereiche 2.2 und 2.3 ab.
RECHT & DOKUMENTE
Um Bußgelder zu vermeiden, bedarf es der Kenntnis einer Vielzahl von Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr. Ein gelernter Berufskraftfahrer hat hier wesentliche Vorteile gegenüber Personen, die im Laufe ihres Arbeitslebens in die Transport- und Logistikbranche gewechselt sind.
Im Rahmen dieses Moduls bekommt der Fahrer die Möglichkeit, sich laufend über Änderungen und Neuigkeiten zu informieren. Die unterschiedlichen Beförderungsgenehmigungen werden ebenso thematisiert wie Inhalt und Bedeutung des nationalen und internationalen Frachtrechts und die dazugehörigen Frachtbriefe. Aus allen diesen Vorgaben resultieren die jeweiligen Verpflichtungen des Frachtführers (Beförderers), Absenders, Verladers, Empfängers und des Fahrers – und letztlich auch, wer für einen entstandenen Schaden haften muss.
Die Unterschiede zwischen Werk-, Personen- und Güterkraftverkehr sind in Bezug auf die mitzuführenden Begleitpapiere erheblich. Je nach Art des Transports – ob Gefahrgut-, Abfall-, Kühl-, Tier- oder Schwerlasttransporte – werden dem Fahrer die notwendigen transportgut-, unternehmer-, fahrer- und fahrzeugbezogenen Begleitpapiere erläutert. Zudem werden dem Fahrer auch die Anforderungen an die Zollabwicklungen beim Überschreiten von Grenzen nähergebracht.
Des Weiteren werden in diesem Modul Themen wie Maut, Punktesystem und Fragen rund um die Führerscheinklassen behandelt.
Um Bußgelder zu vermeiden, bedarf es der Kenntnis einer Vielzahl von Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr. Ein gelernter Berufskraftfahrer hat hier wesentliche Vorteile gegenüber Personen, die im Laufe ihres Arbeitslebens in die Transport- und Logistikbranche gewechselt sind.
Im Rahmen dieses Moduls bekommt der Fahrer die Möglichkeit, sich laufend über Änderungen und Neuigkeiten zu informieren. Die unterschiedlichen Beförderungsgenehmigungen werden ebenso thematisiert wie Inhalt und Bedeutung des nationalen und internationalen Frachtrechts und die dazugehörigen Frachtbriefe. Aus allen diesen Vorgaben resultieren die jeweiligen Verpflichtungen des Frachtführers, Absenders, Verladers, Empfängers und des Fahrers – und letztlich auch, wer für einen entstandenen Schaden haften muss.
Die Unterschiede zwischen Werk- und Güterkraftverkehr sind in Bezug auf die mitzuführenden Begleitpapiere erheblich. Je nach Art des Transports – ob Gefahrgut-, Abfall-, Kühl-, Tier- oder Schwerlasttransporte – werden dem Fahrer die notwendigen transportgut-, unternehmer-, fahrer- und fahrzeugbezogenen Begleitpapiere erläutert. Zudem werden dem Fahrer auch die Anforderungen an die Zollabwicklungen beim Überschreiten von Grenzen nähergebracht.
Des Weiteren werden in diesem Modul Themen wie Maut, Punktesystem und Fragen rund um die Führerscheinklassen behandelt.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
LKW- oder Bus-Fahrer im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE oder D1/D1E/D/DE oder besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahme-regelungen des BKrFQG fallen
KURSZIEL
Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraft-fahrzeugen über 3,5 t zGG oder mit Omnibussen mit mehr als
8 Sitzplätzen durchzuführen
KURSDAUER
1 Tag (7 Stunden)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung | GüKG | (EU) 2018/645 | HGB & CMR| AGB |ADSp | Zoll | ADR | StVO & StVG |
FeV | LKW-MautV
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für C1 und C1E (mind. 18 Jahre) – für C und CE (mind. 21 Jahre) | Führerschein für D1 und D1E (mind. 21 Jahre) – für D und DE (mind. 24 Jahre) | FQN | Personalausweis
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden
KENNTNISBEREICHE
2.2 und 2.3
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
INFORMATIONEN
ZUM KURS
LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service