BKF-Modul 4
BKF-Modul 4
Sicherheit
Die mobile Ansicht befindet sich noch im Entwurf!
BKF-Modul 4
Sicherheit
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 4 - Sicherheit deckt die
Kenntnisbereiche 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7 und 3.8 ab.
SICHERHEIT
Kraftfahrer, die wissen wie man sich bei Notfällen und Unfällen richtig verhält, können Menschenleben retten. Hierzu gehören die richtige Einschätzung der Lage und die Einleitung der geeigneten Erstmaßnahmen.
Nach der Absicherung der Unfallstelle und der Verständigung von Hilfskräften spielen die Erste Hilfe und die Evakuierung von Verletzten sowie die Brandbekämpfung eine wichtige Rolle. Nicht nur Verkehrsunfälle gehören zu den Risiken, sondern auch kleine Nachlässigkeiten, bspw. beim Ein- und Aussteigen oder beim Be- und Entladen führen schnell zu Arbeitsunfällen und oftmals zu längeren Arbeitsausfällen des Fahrpersonals. Unfälle passieren nicht, Unfälle werden verursacht.
Nur wer sich der Verletzungsrisiken bewusst ist, wer Unfallfaktoren und Ursachen kennt, kann sie vermeiden. Weitere Risiken sind kriminelle Handlungen. Jährlich kommt es durch Überfälle und Diebstähle zu Schäden in Milliardenhöhe. Dabei führen auch unbewusste Handlungen, wie bspw. die Schleusung von illegalen Einwanderern oder der Schmuggel von untergeschobenen Drogen im internationalen Transport zu hohen Bußgeldern.
Im Modul Sicherheit geht es darüber hinaus um Gefahren, die durch Alkohol, Arzneimittel und Drogen aber auch durch Stress und Übermüdung entstehen. Der Bereich „positives Image“ und das Repräsentieren des Unternehmens durch den Fahrer sind ebenfalls Bestandteile dieses Moduls.
Kraftfahrer, die wissen wie man sich bei Notfällen und Unfällen richtig verhält, können Menschenleben retten. Hierzu gehören die richtige Einschätzung der Lage und die Einleitung der geeigneten Erstmaßnahmen.
Nach der Absicherung der Unfallstelle und der Verständigung von Hilfskräften spielen die Erste Hilfe und die Evakuierung von Verletzten sowie die Brandbekämpfung eine wichtige Rolle. Nicht nur Verkehrsunfälle gehören zu den Risiken, sondern auch kleine Nachlässigkeiten, bspw. beim Ein- und Aussteigen oder beim Be- und Entladen führen schnell zu Arbeitsunfällen und oftmals zu längeren Arbeitsausfällen des Fahrpersonals. Unfälle passieren nicht, Unfälle werden verursacht.
Nur wer sich der Verletzungsrisiken bewusst ist, wer Unfallfaktoren und Ursachen kennt, kann sie vermeiden. Weitere Risiken sind kriminelle Handlungen. Jährlich kommt es durch Überfälle und Diebstähle zu Schäden in Milliardenhöhe. Dabei führen auch unbewusste Handlungen, wie bspw. die Schleusung von illegalen Einwanderern oder der Schmuggel von untergeschobenen Drogen im internationalen Transport zu hohen Bußgeldern.
Im Modul Sicherheit geht es darüber hinaus um Gefahren, die durch Alkohol, Arzneimittel und Drogen aber auch durch Stress und Übermüdung entstehen. Der Bereich „positives Image“ und das Repräsentieren des Unternehmens durch den Fahrer sind ebenfalls Bestandteile dieses Moduls.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
LKW- oder Bus-Fahrer im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE oder D1/D1E/D/DE oder besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahme-regelungen des BKrFQG fallen
KURSZIEL
Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraft-fahrzeugen über 3,5 t zGG oder mit Omnibussen mit mehr als
8 Sitzplätzen durchzuführen
KURSDAUER
1 Tag (7 Stunden)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung |BG Verkehr & DGUV | SGB VII | StVO & StVZO | FeV | FAER | VO (EU) Nr. 2016/403 | GüKG | HGB
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für C1 und C1E (mind. 18 Jahre) – für C und CE (mind. 21 Jahre) | Führerschein für D1 und D1E (mind. 21 Jahre) – für D und DE (mind. 24 Jahre) | FQN | Personalausweis
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden
KENNTNISBEREICHE
3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7 und 3.8
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
INFORMATIONEN
ZUM KURS
LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service