

BKF-Modul 3

BKF-Modul 3
Sozialvorschiften
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BKF-Modul 3
Sozialvorschiften
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 3 - Sozialvorschriften deckt den Kenntnisbereich 2.1 ab.
SOZIALVORSCHRIFTEN
Die Arbeit des Fahrpersonals ist mit großer Verantwortung und hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit verbunden. Zunehmendes Verkehrsaufkommen, häufig wechselnde Einsatzbereiche und -zeiten, wirtschaftliche Erfordernisse und Zeitdruck führen oft dazu, dass viele Stunden im und am Fahrzeug verbracht werden. Dabei werden Ermüdungserscheinungen nach langen Fahrtzeiten vielfach unterschätzt.
Aus diesem Grunde regeln Sozialvorschriften im Straßenverkehr die höchstzulässigen Arbeitszeiten, die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Fahrtunterbrechungen, Ruhe-, Bereitschafts- und Schichtzeiten des Fahrpersonals. Die Vorschriften tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen des Fahrers zu verbessern, die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe zu gewährleisten.
Die Sozialvorschriften sind europaweit einheitlich und gleichzeitig flexibel gestaltet, um den Arbeitsprozess einerseits an die Anforderungen der Praxis, andererseits aber auch an die persönlichen Bedürfnisse der jeweiligen Fahrer anzupassen.
Das Modul Sozialvorschriften stellt die nahezu unüberschaubare Anzahl an Regelungen zu den Sozialvorschriften im Werk-, Güterkraft- und Personenverkehr verständlich und umfassend dar. Darüber hinaus wird der Fahrer in die Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers eingewiesen.
TERMINE
BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer
BKF-MODUL 3
KURSDAUER: 1 Tag |
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Die Arbeit des Fahrpersonals ist mit großer Verantwortung und hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit verbunden. Zunehmendes Verkehrsaufkommen, häufig wechselnde Einsatzbereiche und -zeiten, wirtschaftliche Erfordernisse und Zeitdruck führen oft dazu, dass viele Stunden im und am Fahrzeug verbracht werden. Dabei werden Ermüdungserscheinungen nach langen Fahrtzeiten vielfach unterschätzt.
Aus diesem Grunde regeln Sozialvorschriften im Straßenverkehr die höchstzulässigen Arbeitszeiten, die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Fahrtunterbrechungen, Ruhe-, Bereitschafts- und Schichtzeiten des Fahrpersonals. Die Vorschriften tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen des Fahrers zu verbessern, die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe zu gewährleisten.
Die Sozialvorschriften sind europaweit einheitlich und gleichzeitig flexibel gestaltet, um den Arbeitsprozess einerseits an die Anforderungen der Praxis, andererseits aber auch an die persönlichen Bedürfnisse der jeweiligen Fahrer anzupassen.
Das Modul Sozialvorschriften stellt die nahezu unüberschaubare Anzahl an Regelungen zu den Sozialvorschriften im Werk-, Güterkraft- und Personenverkehr verständlich und umfassend dar. Darüber hinaus wird der Fahrer in die Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers eingewiesen.
TERMINE
BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer
BKF-MODUL 3
KURSDAUER: 1 Tag |
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HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN
ZUM KURS
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
LKW- oder Bus-Fahrer im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE oder D1/D1E/D/DE oder besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahme-regelungen des BKrFQG fallen
KURSZIEL
Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraft-fahrzeugen über 3,5 t zGG oder mit Omnibussen mit mehr als
8 Sitzplätzen durchzuführen
KURSDAUER
1 Tag (7 Stunden)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung | VO (EG) Nr. 561/2006 | VO (EU) Nr. 165/2014| AETR | Richtlinie 2002/15/EG | ArbZG | FPersG | FPersV
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für C1 und C1E (mind. 18 Jahre) – für C und CE (mind. 21 Jahre) | Führerschein für D1 und D1E (mind. 21 Jahre) – für D und DE (mind. 24 Jahre) | FQN | Personalausweis
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden
KENNTNISBEREICHE
2.1
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service