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Schulungszentrum für Transport & Logistik
Kehrbach Ausbildung
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BKF-Modul 3
Sozialvorschriften

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BKF-Modul 3

Sozialvorschiften

Förderung BKF Modul Ladungssicherung durch Bildungsgutschein möglich

BKF-­MODUL 3
SOZIAL­VORSCHRIFTEN

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BKF Modul Ladungssicherung inklusive Essen

Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 3 - Sozialvorschriften deckt den Kenntnisbereich 2.1 ab.

  SOZIALVORSCHRIFTEN  

Die Arbeit des Fahrpersonals ist mit großer Verantwortung und hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit verbunden. Zunehmendes Verkehrsaufkommen, häufig wechselnde Einsatzbereiche und -zeiten, wirtschaftliche Erfordernisse und Zeitdruck führen oft dazu, dass viele Stunden im und am Fahrzeug verbracht werden. Dabei werden Ermüdungserscheinungen nach langen Fahrtzeiten vielfach unterschätzt.

Aus diesem Grunde regeln Sozialvorschriften im Straßenverkehr die höchstzulässigen Arbeitszeiten, die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Fahrtunterbrechungen, Ruhe-, Bereitschafts- und Schichtzeiten des Fahrpersonals. Die Vorschriften tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen des Fahrers zu verbessern, die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe zu gewährleisten.

Die Sozialvorschriften sind europaweit einheitlich und gleichzeitig flexibel gestaltet, um den Arbeitsprozess einerseits an die Anforderungen der Praxis, andererseits aber auch an die persönlichen Bedürfnisse der jeweiligen Fahrer anzupassen.

Das Modul Sozialvorschriften stellt die nahezu unüberschaubare Anzahl an Regelungen zu den Sozialvorschriften im Werk-, Güterkraft- und Personenverkehr verständlich und umfassend dar. Darüber hinaus wird der Fahrer in die Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers eingewiesen.

TERMINE

BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer

BKF-MODUL 3

KURSDAUER: 1 Tag

PREIS: 95,- €
                                                        

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Termine
Standort
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19.03.2025
Aurich
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09.04.2025
Aurich
Sa
26.04.2025
Aurich
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14.05.2025
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weitere Termine
Sa
14.06.2025
Aurich
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18.06.2025
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19.07.2025
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30.07.2025
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30.08.2025
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17.09.2025
Aurich
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18.10.2025
Aurich
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22.10.2025
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29.11.2025
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10.12.2025
Aurich

Die Arbeit des Fahrpersonals ist mit großer Verantwortung und hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit verbunden. Zunehmendes Verkehrsaufkommen, häufig wechselnde Einsatzbereiche und -zeiten, wirtschaftliche Erfordernisse und Zeitdruck führen oft dazu, dass viele Stunden im und am Fahrzeug verbracht werden. Dabei werden Ermüdungserscheinungen nach langen Fahrtzeiten vielfach unterschätzt.

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Aus diesem Grunde regeln Sozialvorschriften im Straßenverkehr die höchstzulässigen Arbeitszeiten, die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Fahrtunterbrechungen, Ruhe-, Bereitschafts- und Schichtzeiten des Fahrpersonals. Die Vorschriften tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen des Fahrers zu verbessern, die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe zu gewährleisten.

Die Sozialvorschriften sind europaweit einheitlich und gleichzeitig flexibel gestaltet, um den Arbeitsprozess einerseits an die Anforderungen der Praxis, andererseits aber auch an die persönlichen Bedürfnisse der jeweiligen Fahrer anzupassen.

Das Modul Sozialvorschriften stellt die nahezu unüberschaubare Anzahl an Regelungen zu den Sozialvorschriften im Werk-, Güterkraft- und Personenverkehr verständlich und umfassend dar. Darüber hinaus wird der Fahrer in die Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers eingewiesen.

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Veronika Stips
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Maren Gronewold
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INFORMATIONEN
ZUM KURS

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  INFORMATIONEN ZUM KURS  

ZIELGRUPPE

LKW- oder Bus-Fahrer im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE oder D1/D1E/D/DE oder besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahme-regelungen des BKrFQG fallen

KURSZIEL

Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Güterkraft-, Werk- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraft-fahrzeugen über 3,5 t zGG oder mit Omnibussen mit mehr als
8 Sitzplätzen durchzuführen

KURSDAUER

1 Tag (7 Stunden)

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Europäische Richtlinie 2003/59/EG | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung | VO (EG) Nr. 561/2006 | VO (EU) Nr. 165/2014| AETR | Richtlinie 2002/15/EG | ArbZG | FPersG | FPersV

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VORAUSSETZUNGEN

Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für C1 und C1E (mind. 18 Jahre) – für C und CE (mind. 21 Jahre) | Führerschein für D1 und D1E (mind. 21 Jahre) – für D und DE (mind. 24 Jahre) | FQN | Personalausweis

KURSINHALTE

  • Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche
  • Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen sowie Ruhezeiten für Fahrzeuge einschließlich Anhänger über 3,5 t zGG
  • Mehrfahrerbetrieb, Fähr- und Zugfahrten und Notstandsregelungen (z.B. Out of Scope)
  • Sozialvorschriften für Güterbeförderung zwischen 2,8 und 3,5 t und Personenbeförderung bis 9 Personen
  • Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
  • Arbeitszeitnachweis Kleintransporter
  • Handwerkerregelungen und Ausnahmen
  • Sanktionen bei falscher Benutzung des Fahrtenschreibers
  • Arten und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts
  • Fahrtenschreiberkarten
  • Fernkommunikations durch Fleetsoftware und Smartlink

PRÜFUNG

keine Prüfung erforderlich

ABSCHLUSS

Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden

KENNTNISBEREICHE

2.1

GÜLTIGKEIT

5 Jahre

ZIELGRUPPE

LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die die Fahrschulerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen

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04941-97400

Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

symbol Sie können uns rund um die Uhr eine E-Mail senden.
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Kornkamp 48
D-26605 Aurich

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