BKF
Module
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BKF
Module
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu bekommen bzw. zu verlängern, fordert das BKrFQG, dass Fahrer im gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung in Form von den BKF-Modulen besuchen müssen. Diese Weiterbildung ist in drei Kenntnisbereichen unterteilt. Ob innerhalb einer Woche oder an fünf Samstagen, ob zusammenhängend oder einzeln, am Anfang oder zwischendurch bzw. am Ende des Fünf-Jahres-Rhythmus, bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Unser BKF-Modul 5 - Wirtschaftlichkeit deckt die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2 und 1.3 ab.
WIRTSCHAFTLICHKEIT
Um in der heutigen Zeit konkurrenzfähig zu sein und sich einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil zu sichern, kommt es letztlich auf die ökonomische und ökologische Fahrweise des Fahrers an. Dazu sollten die Fahrer ihr Fahrzeug perfekt beherrschen und intensiv in die technischen Neuerungen eingewiesen werden.
Das Modul Wirtschaftlichkeit motiviert die Fahrer zu einem wirtschaftlichen, umweltschonenden und kostensparenden Fahrstil, um auf ihren Touren effizienter unterwegs zu sein. Die dafür notwendige bewusste und vorausschauende Fahrweise minimiert darüber hinaus Risiken, die zu Unfällen im Straßenverkehr führen. Die richtigen Kenntnisse über die kinematische Kette und die Fahrwiderstände gehören zu den Grundvoraussetzungen zum Erreichen der oben genannten Ziele.
Die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, der verschleißarme Einsatz der Bremsen und der Reifen sowie die angemessene Pflege und Wartung des Fahrzeugs haben immer mehr Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Dieses kann durch den effektiven Einsatz der Fahrassistenzsysteme und der Fleet-Flottenmanagementsysteme optimiert werden.
TERMINE
BKF-Weiterbildung der Kraftfahrer
BKF-MODUL 5
KURSDAUER: 1 Tag |
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04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Bus-Fahrer im Personenverkehr, die eine der Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE besitzen, grundqualifiziert sind und nicht unter Ausnahmeregelungen des BKrFQG fallen
KURSZIEL
Aufrechterhaltung der Berechtigung, Fahrten im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Omnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen durchzuführen
KURSDAUER
1 Tag (7 Stunden)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Unterabschnitt 8.2.1.2 ADR
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | Besitz der Grundqualifikation | Führerschein für D1 und D1E (mind. 18 Jahre) – für D und DE (mind. 21 Jahre) | Personalausweis | FQN
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Nach Teilnahme des Moduls erfolgt durch uns eine Eintragung in das BQR (Berufskraftfahrerqualifikationsregister). Um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis) vom Straßenverkehrsamt zu erhalten, müssen fünf Module aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 absolviert werden
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service