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Ausbildung an
Kommissionier- und Mitgängergeräten

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Ausbildung an

Kommissionier- & Mitgängergeräten

AUSBILDUNG AN
KOMMISSIONIER- UND MITGÄNGERGERÄTEN!

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Damit während des Umgangs mit Kommissionier- und Mitgängergeräten, Unfälle mit Personenschäden oder anderen schwerwiegenden Sachschäden vermieden werden, benötigt der Bediener von Kommissionier- und Mitgängergeräten
gemäß DGUV G 308-001 einen Fahrausweis für Kommissionier- und Mitgängergeräte.

 KOMMISSIONIER- UND MITGÄNGERGERÄTE  

Stand- und Kommissioniergeräte sowie Geh- und Mitgängergeräte finden heute ihren Einsatz in so gut wie jedem Bereich der Lagerlogistik. Diese Flurförderzeuge werden überall da gebraucht, wo palettierte Waren oder Gitterboxen transportiert, eingelagert oder zur Be- und Entladung bereitgestellt werden.

Sie garantieren eine enorme Zeitersparnis und eine geringere körperliche Belastung für den Mitarbeiter. Sie sind einfach zu bedienen und durch ihre Wendigkeit eignen sie sich auch für den Einsatz auf engstem Raum. Neben all den Vorteilen, die Ameisen, Hubwagen, Kommissioniergeräte und Co. mit sich bringen, darf man das Unfallrisiko jedoch nicht unterschätzen.

Der Umgang mit diesen Geräten erfordert Spezialisten, die über die fachlichen Kenntnisse verfügen und entsprechend unterwiesen worden sind, um Unfälle an Regalen und Rampen, bei Kurvenfahrten oder durch kippende oder rollende Ladung zu vermeiden. Hierzu zählen im besonderen Maße Geschick, Sorgfalt, technisches Verständnis und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Neben einer erfolgreichen Ausbildung muss der Bediener das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Kommissionier- und Mitgängergeräten als nicht selbstständiges Fahren. Für Flurförderzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird Ihrem Mitarbeiter in unserer Ausbildung an Stand- und Kommissioniergeräten sowie Geh- und Mitgängergeräten das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen dieser Flurförderzeuge in Theorie und Praxis vermittelt.

TERMINE

Ausbildung an

KOMMISSIONIER- UND MITGÄNGERGETEN

KURSDAUER: 1 Tag

PREIS: Auf Anfrage
                                                        

   

Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.

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Stand- und Kommissioniergeräte sowie Geh- und Mitgängergeräte finden heute ihren Einsatz in so gut wie jedem Bereich der Lagerlogistik. Diese Flurförderzeuge werden überall da gebraucht, wo palettierte Waren oder Gitterboxen transportiert, eingelagert oder zur Be- und Entladung bereitgestellt werden.

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Sie garantieren eine enorme Zeitersparnis und eine geringere körperliche Belastung für den Mitarbeiter. Sie sind einfach zu bedienen und durch ihre Wendigkeit eignen sie sich auch für den Einsatz auf engstem Raum. Neben all den Vorteilen, die Ameisen, Hubwagen, Kommissioniergeräte und Co. mit sich bringen, darf man das Unfallrisiko jedoch nicht unterschätzen.

Der Umgang mit diesen Geräten erfordert Spezialisten, die über die fachlichen Kenntnisse verfügen und entsprechend unterwiesen worden sind, um Unfälle an Regalen und Rampen, bei Kurvenfahrten oder durch kippende oder rollende Ladung zu vermeiden. Hierzu zählen im besonderen Maße Geschick, Sorgfalt, technisches Verständnis und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.

Neben einer erfolgreichen Ausbildung muss der Bediener das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Kommissionier- und Mitgängergeräten als nicht selbstständiges Fahren. Für Flurförderzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird Ihrem Mitarbeiter in unserer Ausbildung an Stand- und Kommissioniergeräten sowie Geh- und Mitgängergeräten das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen dieser Flurförderzeuge in Theorie und Praxis vermittelt.

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Veronika Stips
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Maren Gronewold
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  INFORMATIONEN ZUM KURS  

ZIELGRUPPE

Zukünftige Fahrer, die mit dem selbständigen Führen von Kommissionier- und Mitgängergeräten beauftragt werden sollen

KURSZIEL

Berechtigung zum Führen von Stand- und Kommissioniergeräte sowie Geh- und Mitgängergeräte

KURSDAUER

1 Tag

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

DGUV G 308-001 | DGUV V 1 | DGUV V 68 | DGUV I 208-004 | DGUV I 208-009 | ArbSchG | BetrSichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1 | VDI 3313

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VORAUSSETZUNGEN

Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe

KURSINHALTE

  • Rechtliche Grundlagen
  • Anforderungen an den Bediener
  • Arten, Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Be- und Entladen von Regalen
  • Umgang mit Lasten
  • Standsicherheit bzw. Verhalten beim Kippen
  • Allgemeiner Betrieb und Prüfungen
  • Verkehrswege und unübersichtliche Stellen
  • Unfallgeschehen
  • Praktische Übungen

PRÜFUNG

Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 15 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Teilnehmer 45 Minuten Zeit

ABSCHLUSS

Erwerb des Fahrausweises für Stand- und Kommissioniergeräte sowie Geh- und Mitgängergeräte gemäß DGUV G 308-001

GÜLTIGKEIT

Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben

INFORMATIONEN
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Wir sind von Mo - Fr in der Zeit von
8:00 - 16:30 Uhr persönlich oder telefonisch für Sie da.

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Kehrbach Ausbildung
Kornkamp 48
D-26605 Aurich

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