

Ausbildung zum

Ausbildung zum
Bediener von Arbeitsbühnen
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Ausbildung zum
Bediener von Arbeitsbühnen
Damit während des Umgangs mit (Hub)-Arbeitsbühnen, Unfälle mit Personenschäden oder anderen schwerwiegenden Sachschäden vermieden werden, benötigt der Fahrer von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung gemäß DGUV G 308-008. Dadurch erwirbt der Bediener einen Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen bzw. Hebebühnen, den sog. Hubarbeitsbühnenschein.
HUBARBEITSBÜHNEN-KURS
Es werden immer häufiger Arbeitsbühnen eingesetzt, um den Arbeitsplatz in die Höhe zu verlegen. Die Leiter verliert somit zunehmend an Bedeutung. Eine Hubarbeitsbühne bzw. Hebebühne kann für die unterschiedlichsten Tätigkeiten eingesetzt werden wie für Arbeiten auf Baustellen, Montage- oder Malerarbeiten, Baumschnitt oder zum Zwecke der Wartung, Instandhaltung und Reinigung.
Je nach Verwendungszweck gibt es unterschiedliche Arten von Hubkonstruktionen und Antrieben. Darüber hinaus gibt es fahrbare Arbeitsbühnen bzw. Hubbühnen mit oder ohne Abstützungen. Schwerwiegende Unfälle entstehen, wenn es zum Umkippen der Hebebühne bzw. Hubarbeitsbühne durch den Verlust der Standsicherheit kommt. Äußere Einwirkungen wie starker Wind können zum Absturz aus dem Arbeitskorb führen.
Sollte es einmal zu einem technischen Versagen der Hubarbeitsbühne kommen, muss ein zweiter Bediener am Boden das Notablasssystem sicher beherrschen. Nach den berufsgenossen-schaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, seine Fahrer in der Bedienung von Arbeitsbühnen bzw. Hubarbeitsbühnen ausbilden zu lassen.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung bzw. Weiterbildung muss der Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Arbeitsbühne bzw. Hebebühne eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 sowie G 41 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Hubarbeitsbühnen bzw. Hubbühnen als nicht selbstständiges Fahren. Für Arbeitsbühnen, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Fahrausweis bzw. Führerschein notwendig.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Ihrem Bediener in unserer Ausbildung zum Bediener von Arbeitsbühnen die Grundlagen zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen bzw. Hubbühnen optimal in Theorie und Praxis vermittelt.
Es werden immer häufiger Arbeitsbühnen eingesetzt, um den Arbeitsplatz in die Höhe zu verlegen. Die Leiter verliert somit zunehmend an Bedeutung. Eine Hubarbeitsbühne bzw. Hebebühne kann für die unterschiedlichsten Tätigkeiten eingesetzt werden wie für Arbeiten auf Baustellen, Montage- oder Malerarbeiten, Baumschnitt oder zum Zwecke der Wartung, Instandhaltung und Reinigung.
Je nach Verwendungszweck gibt es unterschiedliche Arten von Hubkonstruktionen und Antrieben. Darüber hinaus gibt es fahrbare Arbeitsbühnen bzw. Hubbühnen mit oder ohne Abstützungen. Schwerwiegende Unfälle entstehen, wenn es zum Umkippen der Hebebühne bzw. Hubarbeitsbühne durch den Verlust der Standsicherheit kommt. Äußere Einwirkungen wie starker Wind können zum Absturz aus dem Arbeitskorb führen.
Sollte es einmal zu einem technischen Versagen der Hubarbeitsbühne kommen, muss ein zweiter Bediener am Boden das Notablasssystem sicher beherrschen. Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, seine Fahrer in der Bedienung von Arbeitsbühnen bzw. Hubarbeitsbühnen ausbilden zu lassen.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung bzw. Weiterbildung muss der Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Arbeitsbühne bzw. Hebebühne eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 sowie G 41 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Hubarbeitsbühnen bzw. Hubbühnen als nicht selbstständiges Fahren. Für Arbeitsbühnen, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Fahrausweis bzw. Führerschein notwendig.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Ihrem Bediener in unserer Ausbildung zum Bediener von Arbeitsbühnen die Grundlagen zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen bzw. Hubbühnen optimal in Theorie und Praxis vermittelt.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Arbeitsbühnen wie z.B. Teleskop-Hubarbeitsbühnen, Gelenkteleskop-Hubarbeitsbühnen, Scheren-Hubarbeitsbühnen, Anhänger-Hubarbeitsbühnen oder Stempelmast-Hubarbeitsbühnen beauftragt werden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Führen von Arbeitsbühnen bzw. Hubbühnen
KURSDAUER
1 Tag
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV G 308-008 | DGUV V 1 | DGUV I 208-019 | DGUV R 100-500 Kapitel 2.10 | ArbSchG | BetrSichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1 | ISO 18878
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 15 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der zukünftige Fahrer von Arbeitsbühnen 45 Minuten Zeit
ABSCHLUSS
Erwerb des Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen bzw. Hubbühnen gemäß DGUV G 308-008
GÜLTIGKEIT
Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Arbeitsbühnen, wie z.B. Teleskop-Hubarbeitsbühnen, Gelenkteleskop-Hubarbeitsbühnen, Scheren-Hubarbeitsbühnen, Anhänger-Hubarbeitsbühnen oder Stempelmast-Hubarbeitsbühnen beauftragt werden sollen
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