Ausbildung zum
Ausbildung zum
Erdbaumaschinen-
führer
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Ausbildung zum
Erdbaumaschinen-
führer
Damit während des Umgangs mit Erdbaumaschinen, Unfälle mit Personenschäden oder anderen schwerwiegenden Sachschäden vermieden werden, benötigt der Baggerfahrer eine Ausbildung gemäß DGUV G 301-005. Dadurch erwirbt der Baggerfahrer einen Fahrausweis für Erdbaumaschinen, den sog. Bagger Schein bzw. den (Rad-)laderführerschein.
ERDBAUMASCHINEN-KURS
Auf Baustellen und im Straßenbau erledigen Erdbaumaschinen die unterschiedlichsten Aufgaben. Um Erdreich, Gestein und andere Materialien aufzunehmen, zu heben, zu laden, abzuschütten, zu verschieben, zu planieren, zu verdichten oder zu transportieren sind Bagger bzw. (Rad-)lader aus dem täglichen Baustelleneinsatz nicht mehr wegzudenken.
Unter den Begriff Erdbaumaschine fallen nicht nur Bagger, sondern auch Maschinen wie Lader, Planiermaschinen, Muldenfahrzeuge, Raupen, Grader oder Rohrverleger. Hierzu kommt eine Vielzahl von möglichen Anbaugeräten zum Bohren, Rammen, Einschlämmen von Pflasterflächen oder zur Durchführung von Abriss und Abbrucharbeiten.
Da ein unkontrollierter Bagger auf einer Baustelle mehr Schaden als Nutzen anrichten kann, werden geschulte Baggerfahrer benötigt, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, um schwerwiegende Arbeitsunfälle mit eventuellen Personenschäden zu vermeiden. Neben dem physikalischen Wissen sollte auch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf den Baustellen und Einsatzorten, vorhanden sein, um einen sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Wer mit (Rad-)ladern bzw. Baggern arbeitet, muss im Besitz des entsprechenden Führerscheins für den Straßenverkehr sein und zusätzlich nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ausgebildet sein.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung bzw. Weiterbildung muss der Erdbaumaschinenführer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Baggern bzw. (Rad-)ladern als nicht selbstständiges Fahren. Für Erdbaumaschinen, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Ihrem Mitarbeiter in unserer Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer die Grundlagen zum Führen eines Baggers oder (Rad-)laders unter Berücksichtigung der individuellen Bauart in Theorie und Praxis vermittelt.
Auf Baustellen und im Straßenbau erledigen Erdbaumaschinen die unterschiedlichsten Aufgaben. Um Erdreich, Gestein und andere Materialien aufzunehmen, zu heben, zu laden, abzuschütten, zu verschieben, zu planieren, zu verdichten oder zu transportieren sind Bagger bzw. (Rad-)lader aus dem täglichen Baustelleneinsatz nicht mehr wegzudenken.
Unter den Begriff Erdbaumaschine fallen nicht nur Bagger, sondern auch Maschinen wie Lader, Planiermaschinen, Muldenfahrzeuge, Raupen, Grader oder Rohrverleger. Hierzu kommt eine Vielzahl von möglichen Anbaugeräten zum Bohren, Rammen, Einschlämmen von Pflasterflächen oder zur Durchführung von Abriss und Abbrucharbeiten.
Da ein unkontrollierter Bagger auf einer Baustelle mehr Schaden als Nutzen anrichten kann, werden Spezialisten benötigt, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, um schwerwiegende Arbeitsunfälle mit eventuellen Personenschäden zu vermeiden. Neben dem physikalischen Wissen sollte auch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf den Baustellen und Einsatzorten, vorhanden sein, um einen sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Wer mit (Rad-)ladern bzw. Baggern arbeitet, muss im Besitz des entsprechenden Führerscheins für den Straßenverkehr sein und zusätzlich nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ausgebildet sein.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung bzw. Weiterbildung muss der Erdbaumaschinenführer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Baggern bzw. (Rad-)ladern als nicht selbstständiges Fahren. Für Erdbaumaschinen, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Ihrem Mitarbeiter in unserer Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer die Grundlagen zum Führen eines Baggers oder (Rad-)laders unter Berücksichtigung der individuellen Bauart in Theorie und Praxis vermittelt.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Baggerfahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Erdbaumschinen, wie z.B. Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte, Rohrverleger (Piüelayer) und Spezialbaumaschinen des Erdbaus, beauftragt werden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Führen von Erdbaumaschinen
KURSDAUER
2 Tage
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV G 301-005 | DGUV R 100-500 Kapitel 2.12 | DGUV V 1 | ArbSchG | Betr-SichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen müssen 15 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der zukünftige Baggerfahrer 45 Minuten Zeit
ABSCHLUSS
Erwerb des sog. Bagger Scheins bzw. den (Rad-)laderführerscheins bzw. Fahrausweises für Erdbaumaschinen gemäß DGUV G 301-005
GÜLTIGKEIT
Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Baggerfahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Erdbaumschinen, wie z.B. Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte, Rohrverleger (Piüelayer) und Spezialbaumaschinen des Erdbaus, beauftragt werden sollen
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