

Ausbildung zum

Ausbildung zum
Staplerfahrer
Die mobile Ansicht befindet sich noch im Entwurf!
Ausbildung zum
Staplerfahrer
Damit während des Umgangs mit Gabelstaplern, Unfälle mit Personenschäden oder andere schwerwiegende Sachschäden vermieden werden, benötigt der Staplerfahrer eine Ausbildung gemäß DGUV G 308-001.
Dadurch erwirbt der Gabelstaplerfahrer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge,
den sog. Staplerschein bzw. den Gabelstaplerführerschein.
GABELSTAPLER-KURS
Ohne Gabelstapler geht in der Lagerlogistik nichts. Mit einem Stapler sicher und unfallfrei Lasten zu bewegen, Güter in Regale ein- und auszulagern und Fahrzeuge zu be- und entladen verlangt geschulte Staplerfahrer, die über entsprechende fachliche Kenntnisse verfügen. Hierzu zählen im besonderen Maße Geschick, Sorgfalt, technisches Verständnis und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein des Gabelstaplerfahrers.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass Gabelstaplerfahrer im erforderlichen Umfang für ihre Tätigkeit ausgebildet und regelmäßig weitergebildet werden. Ziel ist es, verhaltensbedingte Unfälle mit Personenschäden oder Schäden am Transportgut zu vermeiden.
Jedes Unternehmen in der Produktions-, Beschaffungs-, Distributions- oder Lagerlogistik muss über qualifizierte Staplerfahrer verfügen, die mit Flurförderfahrzeugen sicher, wirtschaftlich und effizient umgehen können.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer muss dieser das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit dem Gabelstapler als nicht selbstständiges Fahren. Für Flurförderzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Gabelstaplerführerschein notwendig.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird Ihr Mitarbeiter im Rahmen dieser Ausbildung in Theorie und Praxis zum Gabelstaplerfahrer ausgebildet – selbstverständlich unter Berücksichtigung der individuellen Bauart und des jeweiligen Antriebes des Fahrzeugs.
TERMINE
Ausbildung zum
GABELSTAPLERFAHRER
KURSDAUER: 1 Tag |
![]() |
Ohne Gabelstapler geht in der Lagerlogistik nichts. Mit einem Stapler sicher und unfallfrei Lasten zu bewegen, Güter in Regale ein- und auszulagern und Fahrzeuge zu be- und entladen verlangt geschulte Staplerfahrer, die über entsprechende fachliche Kenntnisse verfügen. Hierzu zählen im besonderen Maße Geschick, Sorgfalt, technisches Verständnis und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein des Gabelstaplerfahrers.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass Gabelstaplerfahrer im erforderlichen Umfang für ihre Tätigkeit ausgebildet und regelmäßig unterwiesen werden. Ziel ist es, verhaltensbedingte Unfälle mit Personenschäden oder Schäden am Transportgut zu vermeiden.
Jedes Unternehmen in der Produktions-, Beschaffungs-, Distributions- oder Lagerlogistik muss über qualifizierte Staplerfahrer verfügen, die mit Flurförderfahrzeugen sicher, wirtschaftlich und effizient umgehen können.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer muss dieser das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit dem Gabelstapler als nicht selbstständiges Fahren. Für Flurförderzeuge, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Gabelstaplerführerschein notwendig.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird Ihr Mitarbeiter im Rahmen dieser Ausbildung in Theorie und Praxis zum Gabelstaplerfahrer ausgebildet – selbstverständlich unter Berücksichtigung der individuellen Bauart und des jeweiligen Antriebes des Fahrzeugs.
JETZT ALLE
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
ENTDECKEN!
TERMINE
Ausbildung zum
GABELSTAPLERFAHRER
KURSDAUER: 1 Tag |
![]() |
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Gabelstaplerfahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (unterschiedlichste Arten von Gabelstaplern, Kommissioniergeräten, Mitgängergeräten) beauftragt werden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Führen von Gabelstaplern
KURSDAUER
1 Tag
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV G 308-001 | DGUV V 1 | DGUV V 68 | DGUV I 208-004 | DGUV I 208-009 | ArbSchG | BetrSichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1 | VDI 3313
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 15 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der zukünftige Staplerfahrer 45 Minuten Zeit
ABSCHLUSS
Erwerb des sog. Staplerscheins bzw. Gabelstaplerscheins bzw. des Fahrausweises für Flurförderzeuge gemäß DGUV G 308-001
GÜLTIGKEIT
Regelmäßige Weiterbildung bzw. Unterweisung gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Gabelstaplerfahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (unterschiedlichste Arten von Gabelstaplern, Kommissioniergeräten, Mitgängergeräten) beauftragt werden sollen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service