

Ausbildung zum

Ausbildung zum
Kranführer
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Ausbildung zum
Kranführer
Damit während des Umgangs mit Kranen, Unfälle mit Personenschäden oder anderen schwerwiegenden Sachschäden im Kranbetrieb vermieden werden, benötigt der Kranfahrer eine Ausbildung gemäß DGUV G 309-003. Dadurch erwirbt der Kranführer einen Fahrausweis für Krane, den sog. Kran-Schein bzw. den Bedienerausweis für Krane.
KRAN-KURS
Um schwere Lasten zu heben, ist der Hallen- bzw. Deckenkran oder der Portalkran im täglichen Arbeitsprozess unentbehrlich. Der Kran findet seinen Einsatzbereich in der Produktion, im Lager oder beim Warenumschlag, indem er Lasten bis zu 100 Tonnen bewegen kann.
Durch pendelnde Lasten oder den Verlust der Standsicherheit des Krans kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, die oftmals mit Personenschäden oder Sachschäden am Ladegut verbunden sind. Dies liegt in der Regel nicht an technischen oder organisatorischen Mängeln, sondern an unzureichenden Kenntnissen und Fähigkeiten der Kranführer.
Daher verlangt der Umgang mit dem Kran von z.B. Abus, Demarg und Tawi Spezialisten mit besonderem Können und Geschick. Neben dem physikalischen Wissen sollte auch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein vorhanden sein, um einen sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf im Kranbetrieb zu gewährleisten.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung bzw. Weiterbildung muss der Kranfahrer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Kranen als nicht selbstständiges Fahren.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird Ihrem Mitarbeiter in unserer Ausbildung zum Bediener von Kranen der professionelle und sichere Umgang mit dem Kran und das richtige Anschlagen von Lasten vermittelt.
TERMINE
Ausbildung zum
KRANFÜHRER
KURSDAUER: 1,5 Tage |
Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
Um schwere Lasten zu heben, ist der Hallen- bzw. Deckenkran oder der Portalkran im täglichen Arbeitsprozess unentbehrlich. Der Kran findet seinen Einsatzbereich in der Produktion, im Lager oder beim Warenumschlag, indem er Lasten bis zu 100 Tonnen bewegen kann.
Durch pendelnde Lasten oder den Verlust der Standsicherheit des Krans kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, die oftmals mit Personenschäden oder Sachschäden am Ladegut verbunden sind. Dies liegt in der Regel nicht an technischen oder organisatorischen Mängeln, sondern an unzureichenden Kenntnissen und Fähigkeiten der Kranführer.
Daher verlangt der Umgang mit dem Kran Spezialisten mit besonderem Können und Geschick. Neben dem physikalischen Wissen sollte auch ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein vorhanden sein, um einen sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung muss der Kranführer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Kranen als nicht selbstständiges Fahren.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird Ihrem Mitarbeiter in unserer Ausbildung der professionelle und sichere Umgang mit dem Kran und das richtige Anschlagen von Lasten vermittelt.
TERMINE
Ausbildung zum
KRANFÜHRER
KURSDAUER: 1,5 Tage |
Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Kranführer von Hallen-, Decken- oder Portalkranen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Führen von Hallen-, Decken- und Portalkranen
KURSDAUER
1 Tag - 1,5 Tage
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV G 309-003 | DGUV V1 | DGUV V 52 | DGUV V 54 |
DGUV I 209-012 | DGUV I 209-013 | DGUV I 209-021 |
DGUV R 100-500 Kapitel 2.8 | ArbSchG | BetrSichV § 6 |
TRBS 2111 Teil 1
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe | Helm
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 15 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der zukünftige Kranführer 45 Minuten Zeit
ABSCHLUSS
Erwerb des sog. Kranscheins bzw. des Kranführerscheins oder auch Fahrausweises für Krane gemäß DGUV G 309-003
GÜLTIGKEIT
Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Kranführer von Hallen-, Decken- oder Portalkranen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen
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