

Ausbildung zum

Ausbildung zum
Teleskopmaschinenfahrer
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Ausbildung zum
Teleskopmaschinenfahrer
Damit während des Umgangs mit geländegängigen Teleskopstaplern bzw. Teleskopmaschinen oder Teleskopladern im Hubarbeitsbühnenbetrieb, Unfälle mit Personenschäden oder andere schwerwiegende Sachschäden vermieden werden, benötigt der Fahrer von Manitou und Merlo Teleskopstaplern eine Ausbildung gemäß DGUV G 308-009. Dadurch erwirbt der Teleskopladerfahrer einen Fahrausweis für Teleskopmaschinen mit drehbarem Oberwagen im Hubarbeitsbühnenbetrieb.
TELESKOPMASCHINEN-KURS
Teleskopmaschinen bzw. Teleskoplader sind auf Baustellen nicht mehr wegzudenken. Diese Allrounder eignen sich durch das Anbringen von Arbeitskörben oder Plattformen auch als Ersatz für eine Hubarbeitsbühne. Dadurch wird der Arbeitsplatz des Mitarbeiters in die Höhe verlegt. Diese Anbaugeräte können bei den meisten Merlo oder Manitou Teleskopstaplern einfach angebracht werden und Personen das sichere Arbeiten in der Höhe garantieren. Die Steuerung erfolgt dabei meist direkt an der Plattform oder durch eine Funkfernbedienung.
Die Einsatzmöglichkeiten beim Straßen- oder Hallenbau oder auf der Baustelle sind vielfältig, beispielsweise für Montage oder Malerarbeiten sowie zum Zwecke der Wartung, Reparatur oder Instandhaltung. Schwerwiegende Unfälle können entstehen, wenn es zum Umkippen der Maschine und damit zum Absturz aus dem Arbeitskorb kommt beispielsweise durch den Verlust der Standsicherheit oder durch äußere Einwirkung auf Grund von starkem Wind. Beim technischen Versagen der Teleskopmaschine muss der Fahrer die richtige Bedienung des Notablasssystems beherrschen. Daher erfordert der Umgang mit dem Teleskoplader fachkundiges Personal, das über spezielle Kenntnisse verfügt, um ein sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Neben einer erfolgreichen Aus- bzw. Weiterbildung muss der Fahrer von Teleskopmaschinen das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Teleskopmaschinen als nicht selbstständiges Fahren. Für geländegängige Teleskopstapler, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, den Teleskopmaschinenfahrer für den Hubarbeitsbühnenbetrieb speziell ausbilden zu lassen.
TERMINE
Ausbildung zum
TELESKOPMASCHINEN-FAHRER (HUB)
KURSDAUER: 1 Tag |
Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
Teleskopmaschinen bzw. Teleskoplader sind auf Baustellen nicht mehr wegzudenken. Diese Allrounder eignen sich durch das Anbringen von Arbeitskörben oder Plattformen auch als Ersatz für eine Hubarbeitsbühne. Dadurch wird der Arbeitsplatz des Mitarbeiters in die Höhe verlegt. Diese Anbaugeräte können bei den meisten Teleskopmaschinen einfach angebracht werden und Personen das sichere Arbeiten in der Höhe garantieren. Die Steuerung erfolgt dabei meist direkt an der Plattform oder durch eine Funkfernbedienung.
Die Einsatzmöglichkeiten beim Straßen- oder Hallenbau oder auf der Baustelle sind vielfältig, beispielsweise für Montage oder Malerarbeiten sowie zum Zwecke der Wartung, Reparatur oder Instandhaltung. Schwerwiegende Unfälle können entstehen, wenn es zum Umkippen der Maschine und damit zum Absturz aus dem Arbeitskorb kommt beispielsweise durch den Verlust der Standsicherheit oder durch äußere Einwirkung auf Grund von starkem Wind. Beim technischen Versagen der Teleskopmaschine muss der Fahrer die richtige Bedienung des Notablasssystems beherrschen. Daher erfordert der Umgang mit der Teleskopmaschine fachkundiges Personal, das über spezielle Kenntnisse verfügt, um ein sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Neben einer erfolgreichen Ausbildung muss der Teleskopmaschinenfahrer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 sowie G 41 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Teleskopmaschinen als nicht selbstständiges Fahren. Für geländegängige Stapler, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, den Teleskopmaschinenfahrer für den Hubarbeitsbühnenbetrieb speziell ausbilden zu lassen.
TERMINE
Ausbildung zum
TELESKOPMASCHINEN-FAHRER (HUB)
KURSDAUER: 1 Tag |
Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
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04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Teleskopmaschinen bzw. ladern, z.B. auf Baustellen, für Montagearbeiten oder in der Industrie beauftragt werden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Führen von Teleskopmaschinen im Hubarbeitsbühnenbetrieb mit drehbarem Oberwagen
KURSDAUER
1 Tag
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV G 308-009 | DGUV V 1 | DGUV V 3 | DGUV I 208-019 | DGUV R 100-500 Kapitel 2.10 | ArbSchG | BetrSichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1 | ISO 18878
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 25 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 20 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Telekopladerfahrer im Hubarbeitsbühnenbetrieb 45 Minuten Zeit
ABSCHLUSS
Erweiterung des des sog. Teleskopladerscheins bzw. Teleskopstaplerführerscheins bzw. Fahrausweises für Teleskopmaschinen für den Hubarbeitsbühnenbetrieb mit drehbarem Oberwagen gemäß DGUV G 308-009
GÜLTIGKEIT
Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Teleskopmaschinen bzw. -ladern, z.B. auf Baustellen, für Montagearbeiten oder in der Industrie beauftragt werden sollen
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