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Schulungszentrum für Transport & Logistik
Kehrbach Ausbildung
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Ausbildung zum
Teleskopmaschinenfahrer für den Hubarbeitsbühnenbetrieb

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Ausbildung zum

Teleskopmaschinenfahrer

AUSBILDUNG ZUM
TELESKOPMASCHINENFAHRER
IM HUBARBEITSBÜHNENBETRIEB!

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Damit während des Umgangs mit geländegängigen Teleskopstaplern bzw. Teleskopmaschinen oder Teleskopladern im Hubarbeitsbühnenbetrieb, Unfälle mit Personenschäden oder andere schwerwiegende Sachschäden vermieden werden, benötigt der Fahrer von Manitou und Merlo Teleskopstaplern eine Ausbildung gemäß DGUV G 308-009. Dadurch erwirbt der Teleskopladerfahrer einen Fahrausweis für Teleskopmaschinen mit drehbarem Oberwagen im Hubarbeitsbühnenbetrieb.

  TELESKOPMASCHINEN-KURS  

Teleskopmaschinen bzw. Teleskoplader sind auf Baustellen nicht mehr wegzudenken. Diese Allrounder eignen sich durch das Anbringen von Arbeitskörben oder Plattformen auch als Ersatz für eine Hubarbeitsbühne. Dadurch wird der Arbeitsplatz des Mitarbeiters in die Höhe verlegt. Diese Anbaugeräte können bei den meisten Merlo oder Manitou Teleskopstaplern einfach angebracht werden und Personen das sichere Arbeiten in der Höhe garantieren. Die Steuerung erfolgt dabei meist direkt an der Plattform oder durch eine Funkfernbedienung.

Die Einsatzmöglichkeiten beim Straßen- oder Hallenbau oder auf der Baustelle sind vielfältig, beispielsweise für Montage oder Malerarbeiten sowie zum Zwecke der Wartung, Reparatur oder Instandhaltung. Schwerwiegende Unfälle können entstehen, wenn es zum Umkippen der Maschine und damit zum Absturz aus dem Arbeitskorb kommt beispielsweise durch den Verlust der Standsicherheit oder durch äußere Einwirkung auf Grund von starkem Wind. Beim technischen Versagen der Teleskopmaschine muss der Fahrer die richtige Bedienung des Notablasssystems beherrschen. Daher erfordert der Umgang mit dem Teleskoplader fachkundiges Personal, das über spezielle Kenntnisse verfügt, um ein sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Neben einer erfolgreichen Aus- bzw. Weiterbildung muss der Fahrer von Teleskopmaschinen das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Teleskopmaschinen als nicht selbstständiges Fahren. Für geländegängige Teleskopstapler, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.

Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, den Teleskopmaschinenfahrer für den Hubarbeitsbühnenbetrieb speziell ausbilden zu lassen.

TERMINE

Ausbildung zum

TELESKOPMASCHINEN-FAHRER (HUB)

KURSDAUER: 1 Tag

Auf Anfrage
                                                        

   

Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.

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FÜR DEN
HUBARBEITSBÜHNEN-
BETRIEB

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Teleskopmaschinen bzw. Teleskoplader sind auf Baustellen nicht mehr wegzudenken. Diese Allrounder eignen sich durch das Anbringen von Arbeitskörben oder Plattformen auch als Ersatz für eine Hubarbeitsbühne. Dadurch wird der Arbeitsplatz des Mitarbeiters in die Höhe verlegt. Diese Anbaugeräte können bei den meisten Teleskopmaschinen einfach angebracht werden und Personen das sichere Arbeiten in der Höhe garantieren. Die Steuerung erfolgt dabei meist direkt an der Plattform oder durch eine Funkfernbedienung.

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Die Einsatzmöglichkeiten beim Straßen- oder Hallenbau oder auf der Baustelle sind vielfältig, beispielsweise für Montage oder Malerarbeiten sowie zum Zwecke der Wartung, Reparatur oder Instandhaltung. Schwerwiegende Unfälle können entstehen, wenn es zum Umkippen der Maschine und damit zum Absturz aus dem Arbeitskorb kommt beispielsweise durch den Verlust der Standsicherheit oder durch äußere Einwirkung auf Grund von starkem Wind. Beim technischen Versagen der Teleskopmaschine muss der Fahrer die richtige Bedienung des Notablasssystems beherrschen. Daher erfordert der Umgang mit der Teleskopmaschine fachkundiges Personal, das über spezielle Kenntnisse verfügt, um ein sicheren und störungsfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Neben einer erfolgreichen Ausbildung muss der Teleskopmaschinenfahrer das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 sowie G 41 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Teleskopmaschinen als nicht selbstständiges Fahren. Für geländegängige Stapler, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.

Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, den Teleskopmaschinenfahrer für den Hubarbeitsbühnenbetrieb speziell ausbilden zu lassen.

Ein ausgebildeter Teleskopmaschinenfahrer im Hubarbeitsbühnenbeterieb mit Teleskopladerschein auf einem Manitou/Merlo Teleskoplader mit drehbarem Oberwagen bei der Arbeit

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TELESKOPMASCHINEN-FAHRER (HUB)

KURSDAUER: 1 Tag

Auf Anfrage
                                                        

   

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Veronika Stips
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Maren Gronewold
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  INFORMATIONEN ZUM KURS  

ZIELGRUPPE

Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Teleskopmaschinen bzw. ladern, z.B. auf Baustellen, für Montagearbeiten oder in der Industrie beauftragt werden sollen

KURSZIEL

Berechtigung zum Führen von Teleskopmaschinen im Hubarbeitsbühnenbetrieb mit drehbarem Oberwagen

KURSDAUER

1 Tag

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

DGUV G 308-009 | DGUV V 1 | DGUV V 3 | DGUV I 208-019 | DGUV R 100-500 Kapitel 2.10 | ArbSchG | BetrSichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1 | ISO 18878

Ein ausgebildeter Teleskopmaschinenfahrer im Hubarbeitsbühnenbeterieb mit Teleskopladerschein auf einem Manitou/Merlo Teleskoplader mit drehbarem Oberwagen bei der Arbeit

VORAUSSETZUNGEN

Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe

KURSINHALTE

  • Vorschriftenwesen
  • Unfallgeschehen
  • Anforderungen an den Bediener
  • Verantwortung und Haftung
  • Sicherheitstechnische Hinweise
  • Betrieb und Umgang
  • Standsicherheit
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Schriftliche Prüfung

PRÜFUNG

Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 25 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 20 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Telekopladerfahrer im Hubarbeitsbühnenbetrieb 45 Minuten Zeit

ABSCHLUSS

Erweiterung des des sog. Teleskopladerscheins bzw. Teleskopstaplerführerscheins bzw. Fahrausweises für Teleskopmaschinen für den Hubarbeitsbühnenbetrieb mit drehbarem Oberwagen gemäß DGUV G 308-009

GÜLTIGKEIT

Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben

INFORMATIONEN
ZUM KURS

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ZIELGRUPPE

Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Teleskopmaschinen bzw. -ladern, z.B. auf Baustellen, für Montagearbeiten oder in der Industrie beauftragt werden sollen

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