

Ausbildung zum

Ausbildung zum
Teleskopmaschinen-
fahrer
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Ausbildung zum
Teleskopmaschinen-
fahrer
Damit während des Umgangs mit geländegängigen Teleskopstaplern bzw. Teleskopmaschinen oder Teleskopladern im Kranbetrieb, Unfälle mit Personenschäden oder andere schwerwiegende Sachschäden vermieden werden, benötigt der Fahrer von Manitou und Merlo Teleskopstaplern eine Ausbildung gemäß DGUV G 308-009. Dadurch erwirbt der Teleskopladerfahrer einen Fahrausweis für Teleskopmaschinen mit drehbarem Oberwagen im Kranbetrieb.
TELESKOPMASCHINEN-KURS
Teleskopmaschinen bzw. Teleskoplader sind wahre Multitalente, die auf Baustellen immer mehr Verwendung finden. Diese eignen sich durch das Anbringen einer Seilwinde in Verbindung mit einem drehbaren Oberwagen auch als Ersatz für einen Kran. Dies sind z.B. geländegängige Teleskopstapler von den Firmen Merlo oder Manitou. Die Steuerung erfolgt dabei entweder am Fahrerplatz oder durch eine Funkfernbedienung außerhalb des Fahrzeugs. Der Kranhaken wird benötigt, um große Lasten aufzunehmen und präzise umzusetzen. Der Einsatz der Seilwinde erleichtert das Auf- und Abstellen von Lasten, die sich nicht auf derselben Ebene befinden.
Durch pendelnde Lasten, den Verlust der Standsicherheit der Maschine oder durch äußere Einwirkungen auf Grund von starkem Wind kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. In Folge hiervon entstehen oftmals Personenschäden, Sachschäden am Ladegut oder Schäden an der Maschine. Daher fordert der Umgang fachkundiges Personal, das über spezielle Kenntnisse und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein verfügt.
Neben einer erfolgreichen Aus- bzw. Weiterbildung muss der Fahrer von Teleskopmaschinen das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Teleskopmaschinen als nicht selbstständiges Fahren. Für geländegängige Teleskopstapler, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Ihrem Mitarbeiter in dieser Ausbildung der professionelle und sichere Umgang mit der Teleskopmaschine im Kranbetrieb und das richtige Anschlagen von Lasten vermittelt.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, den Teleskopmaschinenfahrer für den Kranbetrieb speziell ausbilden zu lassen.
TERMINE
Ausbildung zum
TELESKOPMASCHINEN-FAHRER (KRAN)
KURSDAUER: 1 Tag |
Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
Teleskopmaschinen sind wahre Multitalente, die auf Baustellen immer mehr Verwendung finden. Diese eignen sich durch das Anbringen einer Seilwinde in Verbindung mit einem drehbaren Oberwagen auch als Ersatz für einen Kran. Dies sind z.B. geländegängige Teleskopstapler von den Firmen Merlo oder Manitou. Die Steuerung erfolgt dabei entweder am Fahrerplatz oder durch eine Funkfernbedienung außerhalb des Fahrzeugs. Der Kranhaken wird benötigt, um große Lasten aufzunehmen und präzise umzusetzen. Der Einsatz der Seilwinde erleichtert das Auf- und Abstellen von Lasten, die sich nicht auf derselben Ebene befinden.
Durch pendelnde Lasten, den Verlust der Standsicherheit der Maschine oder durch äußere Einwirkungen auf Grund von starkem Wind kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. In Folge hiervon entstehen oftmals Personenschäden, Sachschäden am Ladegut oder Schäden an der Maschine. Daher fordert der Umgang fachkundiges Personal, das über spezielle Kenntnisse und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein verfügt.
Neben einer erfolgreichen Aus- bzw. Weiterbildung muss der Fahrer von Teleskopmaschinen das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein, eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer besitzen und eine arbeitsmedizinische G 25 Untersuchung nachweisen können. Unter 18 Jahre gilt der Umgang mit den Teleskopmaschinen als nicht selbstständiges Fahren. Für geländegängige Stapler, die im Straßenverkehr bewegt werden, ist zusätzlich ein entsprechender Führerschein notwendig.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Ihrem Mitarbeiter in dieser Ausbildung der professionelle und sichere Umgang mit der Teleskopmaschine im Kranbetrieb und das richtige Anschlagen von Lasten vermittelt.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, den Teleskopmaschinenfahrer für den Kranbetrieb speziell ausbilden zu lassen.
TERMINE
Ausbildung zum
TELESKOPMASCHINEN-FAHRER (KRAN)
KURSDAUER: 1 Tag |
Zur Zeit sind für diesen Kurs leider keine Termine geplant. Sollten Sie interesse an diesem Kurs haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Teleskopmaschinen bzw. -ladern, z.B. auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder in der Industrie beauftragt werden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Führen von Teleskopmaschinen im Kranbetrieb mit drehbarem Oberwagen
KURSDAUER
1 Tag
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV G 308-009 | DGUV V1 | DGUV V 52 | DGUV V 54 | DGUV I 209-012 | DGUV I 209-013 | DGUV I 209-021 | DGUV R 100-500 Kapitel 2.8 | ArbSchG | BetrSichV § 6 | TRBS 2111 Teil 1
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | körperliche und geistige Eignung | Passbild | gültiger Lichtbildausweis | Sicherheitsschuhe | Helm
KURSINHALTE
PRÜFUNG
Bestehen einer praktischen und theoretischen Prüfung aus 25 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zum Bestehen der Prüfung müssen 20 Fragen richtig beantwortet sein, dafür hat der Telekopladerfahrer im Kranbetrieb 45 Minuten Zeit
ABSCHLUSS
Erweiterung des des sog. Teleskopladerscheins bzw. Teleskopstaplerführerscheins bzw. Fahrausweises für Teleskopmaschinen für den Kranbetrieb mit drehbarem Oberwagen gemäß DGUV G 308-009
GÜLTIGKEIT
Regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Fahrer, die mit dem selbstständigen Führen von Teleskopmaschinen bzw. -ladern, z.B. auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder in der Industrie beauftragt werden sollen
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