


Ausbildung zum
Ersthelfer
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Ausbildung zum
Ersthelfer
Die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs vermittelt das richtige Verhalten bei schwerwiegenden Unfällen mit verletzten Personen. Eine Erste-Hilfe Bescheinigung wird bei jeder Führerscheinausbildung gemäß § 19 FeV
oder für jeden Ersthelfer im Betrieb gemäß DGUV V 1 § 26 benötigt.
ERSTE-HILFE
Menschenleben können gerettet werden, wenn Ersthelfer wissen, wie sie sich bei medizinischen Notfällen und Unfällen richtig zu verhalten haben. Hierbei gehört neben der Einleitung der Erstmaßnahmen auch das richtige Handeln in der jeweiligen Situation (die allgemeine Handlungssituation). Nach der Absicherung der Unfallstelle und der Verständigung von Hilfskräften spielt die Erste Hilfe und Evakuierung von Verletzen eine wichtige Rolle.
Zusätzlich wird eine Erste Hilfe Bescheinigung für die Führerscheinausbildung oder für Ersthelfer im Betrieb benötigt und kann auch für das private Umfeld vom Vorteil sein, um in Notfallsituationen richtig helfen zu können. Die Gültigkeit eines Erste Hilfe Kurses ist auf keinen Zeitraum bestimmt und läuft somit nicht ab. Betriebliche Ersthelfer müssen jedoch alle zwei Jahre an einer Auffrischung teilnehmen.
Der Erste Hilfe Kurs fokussiert sich zum einen auf das richtige Verhalten bei Notfällen und Elektrounfällen, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und zum anderen auch auf die Versorgung von Wunden, Brüchen, Vergiftungen oder Verätzungen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird Ihr Mitarbeiter im Rahmen dieser Ausbildung optimal in Theorie und Praxis zum Ersthelfer ausgebildet.
TERMINE
Ausbildung zum
ERSTHELFER
KURSDAUER: 1 Tag |
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Menschenleben können gerettet werden, wenn Ersthelfer wissen, wie sie sich bei medizinischen Notfällen und Unfällen richtig zu verhalten haben. Hierbei gehört neben der Einleitung der Erstmaßnahmen auch das richtige Handeln in der jeweiligen Situation (die allgemeine Handlungssituation). Nach der Absicherung der Unfallstelle und der Verständigung von Hilfskräften spielt die Erste Hilfe und Evakuierung von Verletzen eine wichtige Rolle.
Zusätzlich wird eine Erste Hilfe Bescheinigung für die Führerscheinausbildung oder für Ersthelfer im Betrieb benötigt und kann auch für das private Umfeld vom Vorteil sein, um in Notfallsituationen richtig helfen zu können. Die Gültigkeit eines Erste Hilfe Kurses ist auf keinen Zeitraum bestimmt und läuft somit nicht ab. Betriebliche Ersthelfer müssen jedoch alle zwei Jahre an einer Auffrischung teilnehmen.
Der Erste Hilfe Kurs fokussiert sich zum einen auf das richtige Verhalten bei Notfällen und Elektrounfällen, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und zum anderen auch auf die Versorgung von Wunden, Brüchen, Vergiftungen oder Verätzungen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird Ihr Mitarbeiter im Rahmen dieser Ausbildung optimal in Theorie und Praxis zum Ersthelfer ausgebildet.
TERMINE
Ausbildung zum
ERSTHELFER
KURSDAUER: 1 Tag |
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HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Ersthelfer im Betrieb, die „Erste Hilfe“ leisten sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Ersthelfer
KURSDAUER
1 Tag I 9 UE
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV I 204-022 | DGUV G 304-001 | DGUV V 1 § 26 |
§ 2 StVG i.V.m § 19 FeV
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 16 Jahre | gültiger Lichtbildausweis
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Erwerb einer Teilnahmebescheinigung gemäß der gemeinsamen Grundsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft BAGEH Erste Hilfe, sowie dem DGUV Grundsatz 304-001 im Einklang mit den Fahrerlaubnisbehörden
GÜLTIGKEIT
Alle 2 Jahre sollten regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben stattfinden
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Ersthelfer im Betrieb, die „Erste Hilfe“ leisten sollen
Unsere BGQ-Kurse
Unsere LKW BKF-Kurse
Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
Unsere Gefahrgutbeauftragten-Kurse
Unsere Befähigungsschein-Kurse
Unsere Ladungssicherungs-Kurse
Unsere Ersthelfer-Kurse
Service