Ausbildung zum
Brandschutzhelfer
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Ausbildung zum
Brandschutzhelfer
Die Teilnahme an einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt das richtige Verhalten im Falle eines Brandes.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und
eine Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß DGUV V 1 § 22 und ASR A2.2.
BRANDSCHUTZ
Ein Brand im Betrieb kann Menschenleben gefährden und die Existenzgrundlage von Unternehmen durch den entstandenen Schaden bedrohen. Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Brandschutz findet sich in nahezu allen Bereichen eines Unternehmens wieder und ist daher das Sicherheitsthema Nummer eins. Um im Falle eines Brandes richtig zu handeln ist der Unternehmer verpflichtet gemäß ASR „Maßnahmen gegen Brände“ eine bestimmte Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Brandschutzhelfer im erforderlichen Umfang für ihre Tätigkeit ausgebildet und regelmäßig unterwiesen werden.
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Evakuierung der Beschäftigten über die Flucht- und Rettungswege optimal in Theorie und Praxis vermittelt. Der Teilnehmer soll die notwendigen Kenntnisse über die Erkennung von Bränden und die Ermittlung von ihren Ursachen sowie die unterschiedlichen Brandklassen erlangen.
Außerdem kommt es auf die richtige Unfallmeldung bei der Kommunikation mit der Feuerwehr an. Brandschutzhelfer schützen das Unternehmen und können Leben retten.
Ein Brand im Betrieb kann Menschenleben gefährden und die Existenzgrundlage von Unternehmen durch den entstandenen Schaden bedrohen. Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Brandschutz findet sich in nahezu allen Bereichen eines Unternehmens wieder und ist daher das Sicherheitsthema Nummer eins. Um im Falle eines Brandes richtig zu handeln ist der Unternehmer verpflichtet gemäß ASR „Maßnahmen gegen Brände“ eine bestimmte Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Brandschutzhelfer im erforderlichen Umfang für ihre Tätigkeit ausgebildet und regelmäßig unterwiesen werden.
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Evakuierung der Beschäftigten über die Flucht- und Rettungswege optimal in Theorie und Praxis vermittelt. Der Teilnehmer soll die notwendigen Kenntnisse über die Erkennung von Bränden und die Ermittlung von ihren Ursachen sowie die unterschiedlichen Brandklassen erlangen.
Außerdem kommt es auf die richtige Unfallmeldung bei der Kommunikation mit der Feuerwehr an. Brandschutzhelfer schützen das Unternehmen und können Leben retten.
HABEN SIE FRAGEN?
04941 - 97 400
INFORMATIONEN ZUM KURS
ZIELGRUPPE
Zukünftige Brandschutzhelfer, die einen Brand löschen oder vermeiden sollen
KURSZIEL
Berechtigung zum Brandschutzhelfer
KURSDAUER
½ Tag
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
DGUV I 205-023 | DGUV V 1 § 22 | ASR A2.2
VORAUSSETZUNGEN
Gute deutsche Sprachkenntnisse | mind. 18 Jahre | gültiger Lichtbildausweis
KURSINHALTE
PRÜFUNG
keine Prüfung erforderlich
ABSCHLUSS
Erwerb eines Teilnehmerzertifikates zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV I 205-023
GÜLTIGKEIT
Alle 3 - 5 Jahre sollten regelmäßige Unterweisungen gemäß arbeitsschutzrechtlichen und betrieblichen Vorgaben stattfinden
INFORMATIONEN
ZUM KURS
Zukünftige Brandschutzhelfer, die einen Brand löschen oder vermeiden sollen
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Unsere Bus BKF-Kurse
Unsere Bediener-Kurse
Unsere ADR-Kurse
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